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Fall Degeto: Keine Hinweise auf strafbare Handlungen
(07.02.2012, 15.22 Uhr)

Die ARD-Filmorganisation Degeto hat sich mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Hans-Wolfgang Jurgan auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt. Jurgan geriet wegen einer übereifrigen Vergabe von Produktionsaufträgen sowie organisatorischen Mängeln in die Kritik. Der ARD sei jedoch kein finanzieller Schaden entstanden, betonte ARD-Chefin Monika Piel im Rahmen einer Pressekonferenz. Zudem hätten sich keine Hinweise auf strafbare Handlungen ergeben.
Im vergangenen Herbst geriet Degeto in die Negativschlagzeilen: Der millionenschwere Etat für ARD-Filmproduktionen war offenbar bereits im Voraus bis ins Jahr 2013 verplant worden, wobei mehr Programm bestellt wurde als benötigt. Auf diese Weise wurde die Handlungsfähigkeit des Unternehmens stark eingeschränkt. Produktionsaufträge können erst wieder in größerem Umfang vergeben werden, wenn sich die Vorratskammer geleert hat ("Produktionsstopp: ARD Degeto macht mal Pause").
Im Rahmen einer Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wurden allerdings keine Pflichtverletzungen oder strafbare Handlungen seitens des ehemaligen Geschäftsführers festgestellt. Abgesehen von den bereits in einem ersten Prüfungsbericht festgestellten organisatorischen und kaufmännischen Mängeln gab es demnach keine Hinweise auf Begünstigungen einzelner Produzenten bei Lizenzeinkäufen und Produktionsaufträgen. Hinweise auf mögliche Absprachen zum Schaden der Degeto oder auf mögliche private Begünstigungen von Jurgan haben sich ebenfalls nicht gefunden.
Die Gesellschafterversammlung hat daher nun einer einvernehmlichen Einigung mit Jurgan über die Beendigung des Dienstvertrags zum 31. Dezember 2011 zugestimmt. Der 61-Jährige, der seit 1977 bei der Degeto beschäftigt war, verabschiedet sich in den Ruhestand. Bereits im November 2011 war Jurgan von der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen worden.
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