Das Film- und Fernsehserien-Infoportal

Log-In für "Meine Wunschliste"

Passwort vergessen

  • Bitte trage Deine E-Mail-Adresse ein, damit wir Dir ein neues Passwort zuschicken können:
  • Log-In | Neu registrieren

Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung

  • Anmeldung zur kostenlosen TV-Termin-Benachrichtigung für

  • E-Mail-Adresse
  • Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
  • Fragen & Antworten

Verwirrung um "Sherlock"-Ausstrahlung an Neujahr im Ersten (Update)

von Bernd Krannich in News national
(12.10.2015, 22.05 Uhr)
Cumberbatch- und Freeman-Rückkehr wieder offen
Benedict Cumberbatch und Martin Freeman in einem Promofoto zum kommenden "Sherlock"-Special
BBC
Verwirrung um "Sherlock"-Ausstrahlung an Neujahr im Ersten (Update)/BBC

Update: Am Dienstagmorgen hat das Das Erste seine Ankündigung einer "Sherlock"-Ausstrahlung am 1. Januar 2016 relativiert. Die via Twitter "in Aussicht gestellte" "Sherlock"-Ausstrahlung könne noch nicht bestätigt werden.

Wie sich gestern also schon angedeutet hatte, war die Ankündigung ein bisschen zu schön, um wahr zu sein. Wie es aber zu dem chaotisch anmutenden Vorgang kam, ist nicht bekannt.

Zuvor:
Wie das Erste am Abend über seiner Twitter-Account bekannt gemacht hat, plant der Sender am 1. Januar 2016 um 21.45 Uhr mit  "Sherlock".

Allerdings bleiben bei dieser kurzen und knappen Ankündigung ein paar Fragezeichen. So ließ sich die Neuigkeit - allerdings erwartungsgemäß - noch nicht im Pressebereich des öffentlich-rechtlichen Senders verifizieren. Insbesondere ist somit vom Sender noch nicht explizit bestätigt, dass es sich wirklich um das Special zur Serie handelt (wunschliste.de berichtete), eine Stand-Alone-Folge, die losgelöst von der in der Serie erzählten fortlaufenden Geschichte Sherlock (Benedict Cumberbatch) und Watson (Martin Freeman) in der Viktorianischen Zeit zeigt. Zudem kam es kurz darauf zu einem "technischen Fehler" bei dem Twitter-Acount, durch den ein Hinweis, dass diese Ankündigung wegen möglicher aktueller Ereignisse noch unter Vorbehalt stünde, mehr als ein halbes Dutzend mal getwittert wurde. Weiterhin wurde - passend zur Thematik "Sherlock" aber ohne es deutlich anzusprechen - darauf hingewiesen, dass Das Erste aus rechtlichen Gründen nicht alle ausgestrahlten Programme in seine Mediathek aufnehmen darf. Rechtlich ausgeschlossen sind nämlich ausländische Lizenzprogramme, bei denen keine der Anstalten der ARD als Ko-Produzent aufgetreten ist - wie "Sherlock". Diese Auffälligkeiten eröffnen die Möglichkeit, dass der Twitter-Account eventuell gehackt wurde. So oder so: Vorfreude, so sagt das Sprichwort, ist die schönste Freunde. Daher an dieser Stelle nochmal der von der BBC veröffentlichte Trailer zum Special:


Beitrag/Regelverstoß

  • Bitte trage den Grund der Meldung ein:
  •  

Leserkommentare