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"Erdogan gegen Böhmermann": Entscheidung auf 2017 vertagt

von Bernd Krannich in Mediennews
(02.11.2016, 15.23 Uhr)
Zivil-Prozess in Hamburg blieb heute ohne Ergebnis
Jan Böhmermann
ZDF/Ben Knabe
"Erdogan gegen Böhmermann": Entscheidung auf 2017 vertagt/ZDF/Ben Knabe

In Hamburg nichts Neues: Heute beschäftigte sich das dortige Landgericht mit der Privatklage von "Herrn" Recep Tayyip Erdogan (Hauptberuflich Präsident der Republik Türkei) gegen "Herrn" Jan Böhmermann (hauptberuflich Satiriker) wegen dessen im Rahmen der Sendung  "NEO Magazin Royale" am 31. März 2016 vorgetragenen Gedicht "Schmähkritik". Dabei kam es aber heute zu keiner Entscheidung, diese wurde auf 2017 vertagt.

Das jetzige Verfahren hatte bereits im Mai ein Vorspiel, als das Hamburger Gericht in einer einstweiligen Verfügung Böhmermann bis zur endgültigen gerichtlichen Erklärung untersagte, gewisse Aussagen des "Schmähkritik" betitelten Textes zu wiederholen (wunschliste.de berichtete).

Parallel hatte Erdogan sich an die deutsche Bundesregierung gewandt mit der Bitte, gegen Böhmermann wegen Verstoßes gegen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches Anklage zu erheben, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Die Bundesregierung hatte sich dem Gesuch nicht verweigert. Die zuständige Staatsanwaltschaft im Mainz jedoch erklärte Anfang Oktober, dass "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren und verzichtete auf eine Anklageerhebung (wunschliste.de berichtete). Die Türkei kann dagegen noch weitere Schritte auf dem Rechtsweg nehmen.

Davon unberührt geblieben ist jedoch Erdogans "private" zivilrechtliche Klage unter Berufung auf den "Beleidungsparagrafen" 185, da Erdogan sich durch den Beitrag von Böhmermann in seiner Ehre verletzt sah.

Böhmermann und Anwälte hingegen argumentieren, dass das Stück als Gesamtwerk gesehen werden muss. Der Satiriker wollte Erdogan im Fahrwasser eines viralen  "extra-3"-Beitrags den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Schmähkritik demonstrieren - und wies darauf hin, dass nur Letzteres in Deutschland verboten sei, nachdem sich Erdogan über den viralen Beitrag bei der Bundesregierung beschwert und deren Einschreiten gefordert hatte.

So formulierte Böhmermann eben als "Schmähgedicht" eine wilde Aneinanderreihung von Beschimpfungen. Dabei waren diese Beschimpfungen aber derart offensichtlich übertrieben gewesen, dass den Zuschauern der Satiresendung klar werden musste, dass es sich dabei nicht um eine ernstgemeinte Beschimpfung handle, sondern eben um einen satirisch überzeichneten Scherz - befand zumindest die Staatsanwaltschaft in Mainz.

Dieses Argument führten Böhmermanns Anwälte auch bei der heutigen mündlichen Verhandlung in Hamburg an, wie die FAZ meldet. In der 90-minütigen Verhandlung entgegneten Erdogans Rechtsvertreter, dass die strafrechtliche Verfolgung vor allem aber auch unter der Begründung eingestellt wurde, dass Böhmermann kein Vorsatz der Beleidigung nachzuweisen sei. Im Zivil-Prozess gehe es aber nur um die Tatsachenfrage, ob das Gedicht eine Schmähung gewesen sei oder nicht.

Ob auch die Hamburger den Vorgang unter Kunstfreiheit einordnen wird sich am 10. Februar 2017 erweisen - dann hat das Gericht seine Urteilsverkündung angesetzt.


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Leserkommentare

  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.01 Uhr:
    In der Tat. Gänsefüßchen gab es wohl gerade im Sonderangebot.
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.20 Uhr:
    andreas_n schrieb:
    In der Tat. Gänsefüßchen gab es wohl gerade im
    Sonderangebot.

    Ich kann es nicht lassen: Gänsefüsschen sind für mich unten und dann wieder oben.
    Das wird aber kaum noch benutzt. Aber das scharfe "sz" hält sich noch in De.
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.34 Uhr:
    faxe61 schrieb:
    andreas_n schrieb:
    --------------------------------------------------
    -----
    > In der Tat. Gänsefüßchen gab es wohl gerade
    im
    > Sonderangebot.
    Ich kann es nicht lassen: Gänsefüsschen sind
    für mich unten und dann wieder oben.
    Das wird aber kaum noch benutzt.

    Du benutzt sie doch selbst nicht! Wie man im nächsten Satz von dir lesen kann:
    Aber das scharfe
    > "sz" hält sich noch in De.
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.45 Uhr:
    Kurz und kanpp: Es ging mir um die allgemeine Verwendung/ Begriff von "Gänsefüsschen", nicht um die Anführungszeichen an-sich.
    PS:>Crossover>
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.51 Uhr:
    faxe61 schrieb:
    Kurz und kanpp: Es ging mir um die allgemeine
    Verwendung/ Begriff von "Gänsefüsschen", nicht
    um die Anführungszeichen an-sich.

    Ach, das meinst du!
    Du unterscheidest da also nach deinen dir eigenen Definitionen?
    So ein Blödsinn!
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 20.42 Uhr:
    Das wird immer so sein, andreas_n.
  • beiderbecke schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 21.53 Uhr:
    faxe61 schrieb:
    Ich kann es nicht lassen: Gänsefüsschen sind
    für mich unten und dann wieder oben.
    Das wird aber kaum noch benutzt. Aber das scharfe
    "sz" hält sich noch in De.
    Ich benutze beides recht gern. Habe mir vor Jahren sogar extra die „https://de.wikipedia.org/wiki/Anf%C3%BChrungszeichen” auf die Tastatur gelegt.
  • macabros schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 10.59 Uhr:
    Bisheriges Zwischenfazit aus den Beiträgen:
    Die BILD-Zeitung kann stolz auf sich sein. Ihre Mission >>Opium fürs Volk
  • linkin_park schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 11.22 Uhr:
    andreas_n schrieb:
    faxe61 schrieb:
    --------------------------------------------------
    -----
    > Kurz und kanpp: Es ging mir um die allgemeine
    > Verwendung/ Begriff von "Gänsefüsschen",
    nicht
    > um die Anführungszeichen an-sich.
    Ach, das meinst du!
    Du unterscheidest da also nach deinen dir eigenen
    Definitionen?
    So ein Blödsinn!
    Ich hab auch eine: Gänsefüsschen sind bei mir nur unten. Und zwar am Vogel dran.
  • Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 16.42 Uhr:
    Ja, die jungen Briten haben das toll gemacht : Haben sich von den alten ihre Zukunft diktieren lassen, echt großes Kino......
  • M.D.Krauser schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 17.19 Uhr:
    glaubst du selber, was du da schreibst? die engländer werden uns bald auslachen. uns lachen übrigens fast alle europäer aus. denn die macht das commonwealt ist nicht zu vernachlässigen.
    https://grrrgraphics.files.wordpress.com/2016/06/brexit_ben_garrison.jpg?w=640&h=458
  • M.D.Krauser schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 17.19 Uhr:
    glaubst du selber, was du da schreibst? die engländer werden uns bald auslachen. uns lachen übrigens fast alle europäer aus. denn die macht das commonwealt ist nicht zu vernachlässigen.
    https://grrrgraphics.files.wordpress.com/2016/06/brexit_ben_garrison.jpg?w=640&h=458
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 20.16 Uhr:
    Die Zeichnung finde ich sehr gut gemacht.
    PS: Bei einem doppelten Eintrag, kannst du auch, die Löschung eines Beitrages beantragen, M.D.Krauser.
    Das ist auch nur eine faxe Regel. Ja, das ist mir auch schon passiert.
    Wie immer: Your turn, "Braveheart". Aber wie immer: Abseits vom Thema.
  • katja-mai schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 21.53 Uhr:
    faxe61 schrieb:
    Die Zeichnung finde ich sehr gut gemacht.
    PS: Bei einem doppelten Eintrag, kannst du auch,
    die Löschung eines Beitrages beantragen,
    M.D.Krauser.
    Das ist auch nur eine faxe Regel. Ja, das ist mir
    auch schon passiert.
    Wie immer: Your turn, "Braveheart". Aber wie
    immer: Abseits vom Thema.
    faxe, nix mit löschen! Du mußt die sieben Unterschiede finden...
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 21.59 Uhr:
    Der war "ganz" gut, katja-mai.
  • Fall Guy schrieb via tvforen.de am 03.11.2016, 23.15 Uhr:
    Und ich Depp hab schon die ganze Zeit nach der blöden Maus gesucht...
  • Peter123 schrieb am 02.11.2016, 16.57 Uhr:
    Anstatt ein Urteil zu fällen, einfach mal 3 Monaten nach hinten schieben...wenn das "Gedicht" nicht jetzt schon vergessen ist, dann im Februar auf jeden Fall!
  • Puri schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 16.49 Uhr:
    Zivilrechtlich kann er nicht wegen §185 StGB vorgehen, denn das ist wie der Name schon sagt Strafrecht.
    Zivilrechtlich kann er auf Unterlassung oder Richtigstellung und eventuell Schadensersatz klagen, unter Grundlage des gültigen Presserechts des Landes (bei ZDF wohl vermutlich Rheinland-Pfalz). Das ist vollkommen unabhängig von der strafgesetzlichen Beurteilung.
  • faxe61 schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 19.56 Uhr:
    Puri schrieb:
    Zivilrechtlich kann er nicht wegen §185 StGB
    vorgehen, denn das ist wie der Name schon sagt
    Strafrecht.
    Zivilrechtlich kann er auf Unterlassung oder
    Richtigstellung und eventuell Schadensersatz
    klagen, unter Grundlage des gültigen Presserechts
    des Landes (bei ZDF wohl vermutlich
    Rheinland-Pfalz). Das ist vollkommen unabhängig
    von der strafgesetzlichen Beurteilung.

    Es kommt immer darauf an, was du anwenden willst.
    So falsch finde ich die Aussage nicht.
  • katja-mai schrieb via tvforen.de am 02.11.2016, 15.52 Uhr:
    ...wer hat denn da zu viele Anführungszeichen auf Lager? Recep Tayyip Erdogan und Jan Böhmermann sind beides Männer und die üblich Ansprache ist demzufolge Herr - kein Grund das in Anführungszeichen zu setzten! Oder nur den kompletten Namen schreiben und auf den Herren ganz verzichten.