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Quoten: Interaktiver ARD-Fernsehfilm "Terror" holt glasklaren Tagessieg
Es war ein bemerkenswertes TV-Experiment, das Das Erste am gestrigen Montagabend mit seinen Zuschauern durchführte. Im interaktiven Spielfilm "Terror - Ihr Urteil" nach einer Vorlage von Ferdinand von Schirach bestimmte das Publikum, ob Luftwaffen-Major Lars Koch (Florian David Fitz) ein Held oder ein Mörder ist. Dieser hatte ein vollbesetztes Flugzeug mit 164 Menschen an Bord abgeschossen, das von einem Entführer in die mit 70.000 Menschen gefüllte Allianz-Arena gesteuert werden sollte. Und damit traf man offensichtlich einen Nerv: 6,88 Millionen Zuschauer hatten sich insgesamt für den Film entschieden, die einem hervorragenden Gesamtmarktanteil von 20,2 Prozent entsprachen. Und auch in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen war Das Erste höchst erfolgreich unterwegs. 2,47 Millionen Zuseher sorgten ebenfalls für 20,2 Prozent und damit weit überdurchschnittliche Quoten. Dass in beiden Altersgruppen der eindeutige Tagessieg erreicht wurde, ist müßig zu erwähnen.
Passend zum Vorprogramm ging im Anschluss eine
Im ZDF lief mit
Eine sichere Bank war auch wieder das Viererpack an
Der Wechsel der Sat.1-Krimiserien vom Sonntag auf den Montag hat sich unterdessen zumindest zum Start noch nicht bezahlt gemacht, im Gegenteil: Die schlechten Quoten wurden quasi gleich mitgenommen. Weder
Drei Wochen vor dem Start der zweiten Staffel vom
Leserkommentare
GerneGucker schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 19.39 Uhr:
wunschliste.de schrieb:Der Wechsel der Sat.1-Krimiserien vom Sonntag auf
den Montag hat sich unterdessen zumindest zum
Start noch nicht bezahlt gemacht, im Gegenteil:
Die schlechten Quoten wurden quasi gleich
mitgenommen. Weder "Navy CIS" noch dem Ableger
"Navy CIS: New Orleans" gelang in der Zielgruppe
der Sprung über die Millionenmarke, noch dazu
kann man mit den erzielten 7,7 bzw. 7,5 Prozent
keineswegs zufrieden sein. Auf dem gleichen
Quotenniveau bewegten sich im Anschluss auch
"Elementary" und "Castle". Trotz einer
umfangreichen Kampagne müssen sich die
Sendeplatzwechsel augenscheinlich erst noch
herumsprechen.
Ich schaue fast kein Sat1. Daß NavCIS verlegt wurde, bekam ich durch die Folge am Vortag mit, aber daß hier ein Serien-übergreifender Zweiteiler in Verbindung mit der New-Orleans-Serie gezeigt wurde, erfuhr ich erst heute, als ich die Aufzeichnung der Folge ansah. Jetzt fehlt mir Teil zwei, aber auf wen darf ich dafür die Schuld abwälzen? Ich finde, dafür sollte man auch eine Umfrage mit vorangehendem Theaterstück machen.faxe61 schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 20.47 Uhr:
Dazu würde mir, nur der Götz von Berlichingen einfallen, als Anwort, GerneGucker.
Und "würde" ist erlaubt in De. (*grins*)tiramisusi schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 13.18 Uhr:
irgendwie wurde die Tatsache übersehen, dass Verkehrspiloten für solche Situationen eine sehr sehr klare Ansage bzw Dienstanweisung haben (wenigstens in den USA) -Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.28 Uhr:
Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil eben beide Urteilssprüche jeweils gute Argumente hätten.Allerdings hab ich dann doch mit Erleichterung den 87% Freispruchwunsch wahr genommen. Es ist leider das BVG das diesen Piloten alleine gelassen hätte. Bei einer solch schwerwiegenden Entscheidung kann man nicht einfach sagen : " Er kann sich ja einfach ans Recht halten ". Man stelle sich einen Augenblick vor, man wäre an der Stelle des Majors : Man hat die Möglichkeit zig tausende zu retten .... Die oft wiederholte Formel im Film als auch bei Plsaberg : 164 Menschen aufwiegen gegen 70000 stellt sich meines Erachtens gar nicht, denn die 164 waren so oder so dem Tode geweiht . Und Franz Josef Jung bemerkte gestern völlig zu recht an, das die Menschenwürde der Stadionbesucher fast gar nicht thematisiert wurde. Man stelle sich vor , es gäbe einen solchen Terrorangriff und man liese den Terroristen gewähren, ich möchte nicht den Aufschrei der Angehörigen der Stadionbesucher erleben....Es ist eigentlich unverantwortlich, Soldaten in die Luft zu schicken, und sie dann mit ihrem schicksal und dem der vielen anderen alleine zu lassen. Denn das Selbstmordattentäter sich wieder durch Flugmanöver noch durch einen Schuss vor den Bug aufhalten lassen, hat inzwischen wohl jedes Kind kapiert.....Die Frage ist eigentlich nur eine : Lasse ich es zu , das neben der Passagieren und der Crew an Bord noch viele andere sterben, oder beschränke ich den Tod auf die Menschen in der Maschiene ? Ob die Passagiere oder die Piloten es evtl. schaffen den Terroristen zu überwältigen, kann der Kampfpilot unmöglich überschauen.Ich sehe hier auch in keinster Weise Artikel 1 des GG in Gefahr, denn hier handelt es sich tatsächlich um einen übergeordneten Notstand, wie es Jung sieht, aber auch der ehemalige und leider verstorbene Verteidigungsminister Struck gesehen hat . Das deutsche Parlament - eine Verfassungsorgan - hat ja diese Möglichkeit per Gesetz so beschlossen, bekanntlich wurde dieses Gesetz vom BVG aufgehoben. Bei allem Respekt für dieses hohe und wichtige Gericht , auch dieses kann irren. Und meiner Meinung nach hat es in diesem Falle einen Fehler begangen, weil es alle zu Verlierern machen würde : Die Menschen im Flugzeug, die im Stadion und den Piloten. Hätte es das Gesetz genehmigt, würden tausende von Menschen überleben !Allerdings muss sich das BVG ja auch der schwere dieser Entscheidung bewusst gewesen sein, denn nicht umsonst gibt es den Pasuss das es ermöglicht den Piloten straffreiheit zu gewähren. So gesehen empfinde ich den Freispruch als richtig ! Die Theologin bei Plasberg hat es auf den Punkt gebracht : Auch die besten Gesetze und Normen stossen in solchen extremen Fällen an ihre Grenzen...Ich hoffe sehr das dies nun zum Anlass genommen wird, sich dieser Thematik wieder zu zu wenden, und zwar länger als nur die nächsten 7 Tage... Gruß Sir Hilaryfaxe61 schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 20.44 Uhr:
Auch nur wieder einen Auschnitt aus deinem Kommentar, Sir Hilary wie auch schon, bei Puri.So gesehen empfinde ich den Freispruch als richtig ! Die Theologin bei Plasberg hat es auf den Punkt gebracht : Auch die besten Gesetze und Normen stossen in solchen extremen Fällen an ihre Grenzen...>
Ich habe meine Meinung geändert, wie weiter oben, schon geschrieben, bei der verlinkten Diskussion bei der schweizer "Arena".
Da wurde es ausgesprochen konkret ausgesprochen, auch deutsches Recht:
Du darfst jemanden foltern oder auch töten, wenn es um deine Angehörigen geht. Aber nicht die Staatsmacht. Nur weis das nicht jeder.Im Prinzip war dieser Fall, doch relativ auf nur manche Fakten reduziert, die aber nicht benannt wurden.
Leider auch bei Plasberg nicht wirklich vertieft wurden.Ich muss zugegeben, für mich, dass die Nebenklägerin nichts bei mir bewirkt hat.chrisquito schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 13.17 Uhr:
da hab ich mir dann die bequemere Lösung gegönnt, und das ganze später bei "one" geschaut, da gab es dann das Urteil gleich im Anschluss
SPOILER ----was mich nachdenklich stimmt: es wurden ja sicher zwei Enden gedreht, und wenn die Zuschauer für einen Schuldspruch gestimmt hätten, hätte das Gericht genau die Argumente für stimmig erklären müssen, die es zuvor als "zwar interessant, aber unwesentlich und nicht zweckdienlich" verworfen hattefaxe61 schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 14.17 Uhr:
Ja. Biede "Lösungen" sind möglich.
Es geht eher um die Diskussion danach.
Da fand ich die "Arena" aus der Schweiz formativer als "hart aber fair".
Dort wurden manche Sachverhalte direkter angesprochen, die bei Plasberg fehlten:- das Flugzeug kann auch in bewohntes Gebeit abstürzen, der Absturz ist nicht so genau berechenbar
- eine Kabinentür lässt sich nicht so leicht öffnen
- warum wurde das Stadion nicht geräumt
- dem Piloten fehlten Informationen vom Boden
- ich sehe auch eine Schuld bei der BodenleitstelleWer ein sich ein wenig am schweizer Deutsch versuchen will, der link zur Sendung Arena.
http://www.srf.ch/sendungen/arena/sendungenArgus schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 15.12 Uhr:
Das Spannendste gestern Abend war für mich, wie unterschiedlich in den 3 Ländern nach dem Film diskutiert worden ist. In der Schweiz sind wir alle mit den seltsamsten Fragen der direkten Demokratie vertraut. Letztes Jahr haben 92 Prozent der Schweizer in einer Volksabstimmung die Abschaffung der Mehrwertsteuer abgelehnt. Im Vergleich dazu waren die 84 Prozent gestern geradezu ein knappes Resultat, weshalb Politiker und Studiopublikum munter bis nach 23 Uhr diskutiert und auf ihren jeweiligen Standpunkten beharrt haben.
Dagegen war ich entsetzt, dass dieser Herr Baum in der ARD den Publikumsentscheid überhaupt nicht akzeptieren konnte und eine ausgewogene Diskussion verunmöglichte.
Beim ORF habe ich nicht wirklich rein geschaut. Aber habe ich bei der Liveschaltung nach Wien richtig gehört: Sind dort wirklich Politiker und Militärangehörige in der Gesprächsrunde gesessen, die ihre Meinung gar nicht sagen wollten? Da hätte man ja gleich eine alte Folge von Willkommen Österreich zeigen können.M.D.Krauser schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 15.32 Uhr:
Argus schrieb:Dagegen war ich entsetzt, dass dieser Herr Baum in
der ARD den Publikumsentscheid überhaupt nicht
akzeptieren konnte und eine ausgewogene Diskussion
verunmöglichte.
habs nicht gesehen und schaue mir so was nicht an. aber das ist typisch deutsch.
und deshalb schaue ich kaum noch deutschen tv.
irgendwelche kasper schmeißen einem die vorgekauten meinungen vor die füße -auch in den dümmlichen quasselshows- und die sind die richtigen. wer anders denkt, ist automatisch böse.
selber denken ist in d verpönt!Puri schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 15.39 Uhr:
Ich fands auch sehr unterhaltsam als ich es nachts noch auf one entdeckt habe.Allerdings gabs ein paar Dinge die mich an der so erzählten Geschichte schon sehr gestört haben, menschlicher und technischer Natur.Erstmal hätte mich ein Sachverständiger oder sogar ein tatsächlicher Test in einer baugleichen Maschine interessiert, der etwas dazu aussagt wie wahrscheinlich das Aufbrechen der Cockpittür gewesen wäre (immerhin hatten sie laut Spiel fast 30 Minuten Zeit).Dann wurde überhaupt nicht auf die Airbus-Piloten eingegangen. Laut dem Plädoyer der Staatsanwältin waren beide Piloten beim Abschuß noch am Leben (anders als bei 9/11 als die Terroristen selbst geflogen sind).
Wäre der Pilot denn tatsächlich in das Stadion geflogen, was auch seinen sicheren Tod bedeutet hätte? Oder hätte er wenn er das Ziel erkannt hätte nicht versucht den Terroristen zu überwältigen, speziell da sie laut Fernsehspiel noch zwei Piloten waren? Oder hätte man den Terroristen tatsächlich selbst überwältigen müssen, oder hätte man nicht mit einer schnellen (? Sachverständiger!) Bewegung die Cockpittür entriegeln können? Oder hätte der Pilot nicht selbst auch den "Helden" spielen können und das Flugzeug selbst auf einem unbewohntern Acker zum Absturz bringen?
Wer waren die Piloten? Was könnten Kollegen sagen? Das letzte psychologische Gutachten? War einer Kampfsportler? Alles unbeantwortete Fragen die sich aber bewusst nach der so erzählten Geschichte stellen, und mich fragen lassen was die Leute im Cockpit innerhalb der 30 Minuten überhaupt gemacht haben.Und was ich mich die ganze Zeit gefragt habe: Im deutschen Gesetz gibt es die Notwehr, bzw. Nothilfe, juristisch sogar den rechtfertigenden Notstand (§34 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html): Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.).
Trifft das hier nicht genau die Faust aufs Auge? Wurde mit keinem Wort von Vereidigung (oder Anklage) erwähnt.Ich habe gelesen dass der Autor selbst Rechtsanwalt ist, allerdings sehe ich das irgendwie im Stück nicht widergespiegelt. Es ist z.B. die Rede von einer Anklage wegen Mordes - das ist natürlich absoluter Humbug, denn hier fehlt ganz klar das niedere Motiv oder die Heimtücke, geradezu das Gegenteil ist der Fall. Es hätte bestenfalls eine Anklage wegen Totschlages gegeben.Gestört hat mich ausserdem das lehrerhafte "Jetzt dürfen Sie entscheiden, aber entscheiden Sie nicht nach Sympathie für den Angeklagten oder die Anwälte" - und trotzdem wurde zuvor sehr wohl versucht Charakterzüges der Darsteller herauszustellen, z.B. über die vollkommen deplazierte "Wo ist denn Ihre Robe?" Szene.
Auch der Auftritt der Nebenklägerin hat objektiv nichts beigetragen, sondern sollte rein subjektiv Emotionen wecken. Aber es ist nunmal ein Film und keine echte Gerichtsverhnadlung. Als Verteidiger hätte ich dann zum Ausgleich die 7 köpfige Familie die zu dem Tag im Stadion war als indirekt betroffene Zeugen vorgeladen. Dass die Bodenleitstelle vollkommen versagt hat, und z.B. die Evakuierung nicht angewiesen hat, war ein großer Fehler, aber hat mit der Verhandlung gegen den Piloten rein gar nichts zu tun.Das Plädoyer der Anklage fand ich ausgesprochen gut, das der Verteidung eher schlecht. Von welcher Relevanz sind denn Fälle die nicht nach deutschem Recht bewertet wurden?Aber auch die Annahme der Staatsanwaltschaft dass der Wert jedes Leben laut Verfassung unendlich groß geschätzt wird und man deswegen Zahlen nicht gegeneinander aufwiegen kann stimmt nur begrenzt. Hätte man den Entführer aus dem anderen Flugzeug erschiessen können, dann hätte man das zweifelsohne gemacht (Stichwort: Finaler Rettungsschuß). Aber das bedeutet, dass man den Wert des Lebens des Entführers geringer schätzt als das der unschuldigen Passagiere. Das Prinzip wird also sowieso schon verletzt - und ich denke das ist auch im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand.jalamy schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 15.40 Uhr:
hallo argus
jetzt muss ich dir antworten.
in österreich war die diskussion einseitig.
da wird abgeschossen, und nicht diskutiert.
der jurist und philosoph haben ihre meinung erst gar nicht artikuliert.
thats TELEVISION
hauptsache es gibt tote.
ps - der herr baum hat absolut recht, nur ist es schwer, gegen fast 90 prozent
zu schreien.
ich habe grössten respekt vor herrn baum.also ich bin voll für schuldig.faxe61 schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 16.54 Uhr:
Hallo Puri, ich nehme jetzt nur einen Teil deiner Aussage. Dann kann man bestimmte Sachverhalte besser diskutieren. Das finde ich:"Dann wurde überhaupt nicht auf die Airbus-Piloten eingegangen. Laut dem Plädoyer der Staatsanwältin waren beide Piloten beim Abschuß noch am Leben (anders als bei 9/11 als die Terroristen selbst geflogen sind).
Wäre der Pilot denn tatsächlich in das Stadion geflogen, was auch seinen sicheren Tod bedeutet hätte? Oder hätte er wenn er das Ziel erkannt hätte nicht versucht den Terroristen zu überwältigen, speziell da sie laut Fernsehspiel noch zwei Piloten waren? Oder hätte man den Terroristen tatsächlich selbst überwältigen müssen, oder hätte man nicht mit einer schnellen (? Sachverständiger!) Bewegung die Cockpittür entriegeln können? Oder hätte der Pilot nicht selbst auch den "Helden" spielen können und das Flugzeug selbst auf einem unbewohntern Acker zum Absturz bringen?
Wer waren die Piloten? Was könnten Kollegen sagen? Das letzte psychologische Gutachten? War einer Kampfsportler? Alles unbeantwortete Fragen die sich aber bewusst nach der so erzählten Geschichte stellen, und mich fragen lassen was die Leute im Cockpit innerhalb der 30 Minuten überhaupt gemacht haben."Was ändert das am Sachverhalt? Diese Informationen hatte der Pilot nicht. Er musst kurzfristig entscheiden. Die Lufthansa Maschine hat nicht auf die Warnung reagiert. Das sind die Fakten für den Piloten. Er hat sich aber bewusst dem Befehl der Bodenstelle widersetzt.Gestern war ich noch für nicht schuldig. Da ich heute einige Argumente gehört habe, bin ich jetzt für:
Schuldig, aber mit dem tiefsten Strafmass. Das stand aber nicht so zur Auswahl.So wie es auch bei dem Frankfurter Polizeibeamter war, der dem Enführer, mit Folter drohte.Er hat sich schuldig gemacht, da er den Nicht-Abschussbefehl, verweigert hat.
Moralisch hat er, für sich, richtig gehandelt und kann bestimmt auch mit meinem Urteilsentwurf leben.chrisquito schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.01 Uhr:
vermutlich bist du genau so wenig Jurist wie ich, Puri ;-) Nothilfe, hm, der Abschuss als "geeignetes Mittel " - das ist schwierig und mit Totschlag verbinde ich immer "Affekt" statt "Vorsatz" - aber vorsätzlich war der Abschuss ja schon und gerade wegen der emotionalen Belastung werden Kampfjetpiloten ja sehr sorgfältig ausgewähltaber die Fragen zu den Piloten des Airbus habe ich mir auch gestellt, aber die hätten dann ja das Flugzeug wohl früher zum Absturz gebracht, nehme ich an, wenn sie das überhaupt vorgehabt hättenauf jeden Fall hätte ich mit niemandem tauschen wollen, weder während der Aktion noch während der Verhandlung, ich hätte bei einer echten Verhandlung noch nicht einmal Zuschauer sein wollenSveta schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.06 Uhr:
chrisquito schrieb:
was mich nachdenklich stimmt: es wurden ja sicher
zwei Enden gedreht, und wenn die Zuschauer für
einen Schuldspruch gestimmt hätten, hätte das
Gericht genau die Argumente für stimmig erklären
müssen, die es zuvor als "zwar interessant, aber
unwesentlich und nicht zweckdienlich" verworfen
hatte
Hast du mal mit einem Jesuiten diskutiert? Nichts gegen Angehörige dieses Klans aber die werden darin geschult dir ALLES zu beweisen... mir hat mal einer als Demonstration erklärt warum Schnee weiß ist... und unmittelbar anschließend wies er völlig logisch nach, das das nur eine optische Täuschung ist und Schnee eigentlich Blau ist.
Es gibt Menschen die können dich in Grund und Boden reden und dir alles erklären und das klingt sogar logisch und du gibst ihnen all dein Geld und deine Frau noch dazu *gggPuri schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.18 Uhr:
faxe61 schrieb:Was ändert das am Sachverhalt? Diese
Informationen hatte der Pilot nicht. Er musst
kurzfristig entscheiden. Die Lufthansa Maschine
hat nicht auf die Warnung reagiert. Das sind die
Fakten für den Piloten. Er hat sich aber bewusst
dem Befehl der Bodenstelle widersetzt.
Es hilft mir, also dem Schöffen, festzustellen ob der Abschuß wirklich das letzte angemessene Mittel war.
Gestern war ich noch für nicht schuldig. Da ich
heute einige Argumente gehört habe, bin ich jetzt
für:
Schuldig, aber mit dem tiefsten Strafmass. Das
stand aber nicht so zur Auswahl.
Naja, das Strafmaß stand nie zur Debatte, nur Schuld oder Unschuld. Allerdings ist die Mindeststrafe bei Totschlag fünf Jahre, ich glaube nicht dass er davon begeistert gewesen wäre.
Was allerdings noch eine Möglichkeit gewesen wäre ist die Begnadigung durch den Bundespräsidenten.Puri schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.28 Uhr:
Nein, ausser ein paar Semester Zivilrecht habe ich mit Jura nichts am Hut :)Totschlag hat mit Affekt nichts zu tun und setzt auch Vorsatz vorraus, Mord ist nur eine qualifizierte Form von Totschlag die auch niedere Beweggründe bedingt und die sind hier ganz klar nicht gegeben.In einer echter Verhandlung wäre das ganze sicherlich deutlich komplizierter als in einem 90 Minuten Theaterstück, und ich denke da spielt die politische Komponente einer möglichen Gesetzesänderung auf öffentlichen Druck oder das Versprechen einer Blankobegnadigung eine größere Rolle als die tatsächliche Gesetzesauslegung.chrisquito schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.32 Uhr:
und selbst die Jesuiten waren nicht die Ersten, sondern, wenn ich Platon richtig verstanden habe, waren es die Sophistenchrisquito schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.36 Uhr:
Puri schrieb:Nein, ausser ein paar Semester Zivilrecht habe ich
mit Jura nichts am Hut :)
o.k., du hast gewonnen ;-)Totschlag hat mit Affekt nichts zu tun und setzt
auch Vorsatz vorraus, Mord ist nur eine
qualifizierte Form von Totschlag die auch niedere
Beweggründe bedingt und die sind hier ganz klar
nicht gegeben.
da möchte ich einmal wikipedia zitieren:
"Der Totschlag in einem minder schweren Fall entspricht etwa dem, was in der Schweiz in Artikel 113 des Schweizer StGB als Totschlag definiert ist; die Tötung „in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter großer seelischer Belastung“, also eine Affekttat."und aus irgendeinem Grund verorte ich immer Leute, die kein ß schreiben, in die Schweiz ;-)Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.37 Uhr:
M.D.Krauser schrieb:Argus schrieb:
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> Dagegen war ich entsetzt, dass dieser Herr Baum
in
> der ARD den Publikumsentscheid überhaupt nicht
> akzeptieren konnte und eine ausgewogene
Diskussion
> verunmöglichte.
habs nicht gesehen und schaue mir so was nicht an.
aber das ist typisch deutsch.
und deshalb schaue ich kaum noch deutschen tv.
irgendwelche kasper schmeißen einem die
vorgekauten meinungen vor die füße -auch in den
dümmlichen quasselshows- und die sind die
richtigen. wer anders denkt, ist automatisch
böse.
selber denken ist in d verpönt!
Wie alt bist du ? Nach allem was ich so raus gelesen habe , vermutlich so zwischen 30 und Anfang 40 . Also , du bist seit Jahrzehnten der lebende Beweis , das man in unserem Land den größten Blödsinn straffrei erzähle kann. Reicht das nicht ? Was hättest denn gerne ? Eine kostenlose Bahncard für Dresden am Montag ?chrisquito schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 17.40 Uhr:
Sir Hilary schrieb:Wie alt bist du ? Nach allem was ich so raus
gelesen habe , vermutlich so zwischen 30 und
Anfang 40 . Also , du bist seit Jahrzehnten der
lebende Beweis , das man in unserem Land den
größten Blödsinn straffrei erzähle kann.
Reicht das nicht ? Was hättest denn gerne ? Eine
kostenlose Bahncard für Dresden am Montag ?
naja, aber was er zu Talkshows sagt, kann man doch nachvollziehen, oder? Die habe ich mir auch erspart, weil ich eh schon wusste, dass da alles noch mal wiedergekäut wird, und deshalb die Light-Version auf one geschautSir Hilary schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 21.13 Uhr:
chrisquito schrieb:Sir Hilary schrieb:
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>
>
> Wie alt bist du ? Nach allem was ich so raus
> gelesen habe , vermutlich so zwischen 30 und
> Anfang 40 . Also , du bist seit Jahrzehnten der
> lebende Beweis , das man in unserem Land den
> größten Blödsinn straffrei erzähle kann.
> Reicht das nicht ? Was hättest denn gerne ?
Eine
> kostenlose Bahncard für Dresden am Montag ?
naja, aber was er zu Talkshows sagt, kann man doch
nachvollziehen, oder? Die habe ich mir auch
erspart, weil ich eh schon wusste, dass da alles
noch mal wiedergekäut wird, und deshalb die
Light-Version auf one geschaut
Ich kenne Krauser und verfolge seit Jahren seine Kommentare zu bestimmten Themen , ich weis wovn ich Rede . Entweder fällt das sonst keinem auf , oder man schweigt lieber des lieben Friedens willens . Aber CH lasse Typen seiner Einstellung keinen Raum !Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 21.16 Uhr:
Dax Einzelschicksal der Menenklägerin bzw das der 164 anderen ist dramatisch und traurig , aber anders hätte es theoretisch 20, 30, 50 tausend oder mehr Nebenklagen geben können. Von daher habe ich mich davon auch emotional nicht beeinflussen lassenhakko schrieb via tvforen.de am 18.10.2016, 23.14 Uhr:
chrisquito schrieb:da hab ich mir dann die bequemere Lösung
gegönnt, und das ganze später bei "one"
geschaut, da gab es dann das Urteil gleich im
Anschluss
SPOILER ---->
was mich nachdenklich stimmt: es wurden ja sicher
zwei Enden gedreht, und wenn die Zuschauer für
einen Schuldspruch gestimmt hätten, hätte das
Gericht genau die Argumente für stimmig erklären
müssen, die es zuvor als "zwar interessant, aber
unwesentlich und nicht zweckdienlich" verworfen
hatte
Weil ich den Film "Terror - Ihr Urteil" bei "One" leider nicht gesehen habe, stelle ich die beiden folgenden Fragen:Gab es auch eine Abstimmung bei One zu der die Zuschauer per Telefon- oder Onlinevoting aufgerufen wurden?
Welches Urteil wurde gezeigt "schuldig" oder "nicht schuldig"?chrisquito schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 00.17 Uhr:
hakko schrieb:Weil ich den Film "Terror - Ihr Urteil" bei "One"
leider nicht gesehen habe, stelle ich die beiden
folgenden Fragen:
Gab es auch eine Abstimmung bei One zu der die
Zuschauer per Telefon- oder Onlinevoting
aufgerufen wurden?
Welches Urteil wurde gezeigt "schuldig" oder
"nicht schuldig"?
Dann werde ich mal versuchen, deine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten ;-) Der Richter bezeichnete die Fernsehzuschauer bereits zu Beginn als Schöffen und forderte sie am Ende der 85minütigen Verhandlung zur Abstimmung auf. Es wurde aber keine Telefonnummer oder Ähnliches eingeblendet, was vermutlich bei der Ausstrahlung ab 20.15 Uhr der Fall war.Das Urteil "nicht schuldig" wurde gezeigt.Puri schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 10.13 Uhr:
Da verortest Du mich falsch, ich bin meistens nur zu faul auf dem Tablett zu warten bis das "ß" erscheint :)Sir Hilary schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 11.10 Uhr:
Puri schrieb:Ich fands auch sehr unterhaltsam als ich es nachts
noch auf one entdeckt habe.
Allerdings gabs ein paar Dinge die mich an der so
erzählten Geschichte schon sehr gestört haben,
menschlicher und technischer Natur.
Erstmal hätte mich ein Sachverständiger oder
sogar ein tatsächlicher Test in einer baugleichen
Maschine interessiert, der etwas dazu aussagt wie
wahrscheinlich das Aufbrechen der Cockpittür
gewesen wäre (immerhin hatten sie laut Spiel fast
30 Minuten Zeit).
Dann wurde überhaupt nicht auf die Airbus-Piloten
eingegangen. Laut dem Plädoyer der
Staatsanwältin waren beide Piloten beim Abschuß
noch am Leben (anders als bei 9/11 als die
Terroristen selbst geflogen sind).
Wäre der Pilot denn tatsächlich in das Stadion
geflogen, was auch seinen sicheren Tod bedeutet
hätte? Oder hätte er wenn er das Ziel erkannt
hätte nicht versucht den Terroristen zu
überwältigen, speziell da sie laut Fernsehspiel
noch zwei Piloten waren? Oder hätte man den
Terroristen tatsächlich selbst überwältigen
müssen, oder hätte man nicht mit einer schnellen
(? Sachverständiger!) Bewegung die Cockpittür
entriegeln können? Oder hätte der Pilot nicht
selbst auch den "Helden" spielen können und das
Flugzeug selbst auf einem unbewohntern Acker zum
Absturz bringen?
Wer waren die Piloten? Was könnten Kollegen
sagen? Das letzte psychologische Gutachten? War
einer Kampfsportler? Alles unbeantwortete Fragen
die sich aber bewusst nach der so erzählten
Geschichte stellen, und mich fragen lassen was die
Leute im Cockpit innerhalb der 30 Minuten
überhaupt gemacht haben.
Und was ich mich die ganze Zeit gefragt habe: Im
deutschen Gesetz gibt es die Notwehr, bzw.
Nothilfe, juristisch sogar den rechtfertigenden
Notstand (§34 StGB: Wer in einer gegenwärtigen,
nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes
Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich
oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht
rechtswidrig, wenn bei Abwägung der
widerstreitenden Interessen, namentlich der
betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das
beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt
jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel
ist, die Gefahr abzuwenden.).
Trifft das hier nicht genau die Faust aufs Auge?
Wurde mit keinem Wort von Vereidigung (oder
Anklage) erwähnt.
Ich habe gelesen dass der Autor selbst
Rechtsanwalt ist, allerdings sehe ich das
irgendwie im Stück nicht widergespiegelt. Es ist
z.B. die Rede von einer Anklage wegen Mordes - das
ist natürlich absoluter Humbug, denn hier fehlt
ganz klar das niedere Motiv oder die Heimtücke,
geradezu das Gegenteil ist der Fall. Es hätte
bestenfalls eine Anklage wegen Totschlages
gegeben.
Gestört hat mich ausserdem das lehrerhafte "Jetzt
dürfen Sie entscheiden, aber entscheiden Sie
nicht nach Sympathie für den Angeklagten oder die
Anwälte" - und trotzdem wurde zuvor sehr wohl
versucht Charakterzüges der Darsteller
herauszustellen, z.B. über die vollkommen
deplazierte "Wo ist denn Ihre Robe?" Szene.
Auch der Auftritt der Nebenklägerin hat objektiv
nichts beigetragen, sondern sollte rein subjektiv
Emotionen wecken. Aber es ist nunmal ein Film und
keine echte Gerichtsverhnadlung. Als Verteidiger
hätte ich dann zum Ausgleich die 7 köpfige
Familie die zu dem Tag im Stadion war als indirekt
betroffene Zeugen vorgeladen.
Dass die Bodenleitstelle vollkommen versagt hat,
und z.B. die Evakuierung nicht angewiesen hat, war
ein großer Fehler, aber hat mit der Verhandlung
gegen den Piloten rein gar nichts zu tun.
Das Plädoyer der Anklage fand ich ausgesprochen
gut, das der Verteidung eher schlecht. Von welcher
Relevanz sind denn Fälle die nicht nach deutschem
Recht bewertet wurden?
Aber auch die Annahme der Staatsanwaltschaft dass
der Wert jedes Leben laut Verfassung unendlich
groß geschätzt wird und man deswegen Zahlen
nicht gegeneinander aufwiegen kann stimmt nur
begrenzt. Hätte man den Entführer aus dem
anderen Flugzeug erschiessen können, dann hätte
man das zweifelsohne gemacht (Stichwort: Finaler
Rettungsschuß). Aber das bedeutet, dass man den
Wert des Lebens des Entführers geringer schätzt
als das der unschuldigen Passagiere. Das Prinzip
wird also sowieso schon verletzt - und ich denke
das ist auch im Einklang mit dem gesunden
Menschenverstand.
Puri, deine fragen sind sehr interessant , doch ich behaupte für den Prozess unerheblich . Denn keine der Antworten auf diese Fragen hätte je zu dem Kampfpiloten durchdringen können . Bei deine weiteren Ausführungen bin ich ganz bei dir . Der ehemalige BVG Richter di Fabio wurde gestern dazu befragt , und auch er argumentierte ähnlich wie du , das es eben nicht nur Unschuldig oder Schuldig im Sinne der Mordanklage geben kann,sondern das auch Totschlag in Betracht käme . An Nothilfe in dem Zusammenhang habe ich auch schon denken müssen .Die Staatsanwälti hat zwar das beeindruckendere Playdoier gehalten , doch ich fand am Ende die Argumente der Verteidigung besser . Der Anwalt kam eben von Beginn an etwas sehr locker bis zu leicht pflegelhaft rüber , was ihm evtl. seriositätspunkte gekostet hat , nichts desto trotz fand ich seine Argumente besser , sie waren an der wirkliche Situation orientiert , während die Staatsanwältin lediglich ein sehr beeindruckendes Referat zu Artikel 1 des GG gehalten hat...chrisquito schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 12.18 Uhr:
Sir Hilary schrieb:Bei deine weiteren Ausführungen bin ich ganz bei
dir . Der ehemalige BVG Richter di Fabio wurde
gestern dazu befragt , und auch er argumentierte
ähnlich wie du , das es eben nicht nur Unschuldig
oder Schuldig im Sinne der Mordanklage geben
kann,sondern das auch Totschlag in Betracht käme
.
Ein Richter vom Bundesverwaltungsgericht, was hat der denn damit zu tun? ;-pfaxe61 schrieb via tvforen.de am 19.10.2016, 19.27 Uhr:
ArgusBeim ORF habe ich nicht wirklich rein geschaut. Aber habe ich bei der Liveschaltung nach Wien richtig gehört: Sind dort wirklich Politiker und Militärangehörige in der Gesprächsrunde gesessen, die ihre Meinung gar nicht sagen wollten? Da hätte man ja gleich eine alte Folge von Willkommen Österreich zeigen können.>
Ich habe gestern versucht, diese Sendung, also die nachfolgende Diskussion, in der mediathek zu finden. Das war nicht von Erfolg gekrönt.Ich hätte sie mir gerne auch noch angeschaut.Also, wenn jemand, einen passenden link hat, dann wird er gerne, von mir genommen.
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