"TV total"-Klingelstreich: ProSieben unterliegt vor Gericht

Landesmedienanstalt darf Werbeeinnahmen einkassieren
Bild: Pro Sieben

Das sogenannte "Bimmel-Bingo" im Rahmen einer schon vor geraumer Zeit ausgestrahlten "TV total"-Sendung hat für ProSieben ein finanzielles Nachspiel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass private Fernsehsender die Werbeeinnahmen aus Sendungen, die als rechtswidrig beanstandet worden sind, an die Landesmedienanstalten abführen müssen.

Im konkreten Fall ging es um einen "TV total"-Beitrag mit dem Titel "Bimmel-Bingo": Ein Kamerateam klingelte darin unangekündigt nachts an Wohnungstüren, um die schlafenden Bewohner zu wecken. Für "Begrüßungssätze", in denen die unfreiwilligen Kandidaten ihre Verärgerung auf möglichst drastische Weise kundtun sollten, wurde ein Geldgewinn in Aussicht gestellt.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandete unter anderem, dass in der Sendung regelmäßig zunächst das Klingelschild mit dem Familiennamen und später die mit Namen angesprochenen Bewohner in Schlafbekleidung gezeigt worden sind - obwohl in zwei Sendebeiträgen durch sofortiges Zuschlagen der Haustür sowie das Herunterlassen von Jalousien oder Drohung mit der Polizei deutlich erkennbar war, dass kein Einverständnis mit dem Wecken und den Filmaufnahmen bestand. Auf diese Weise seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt worden. Die Störung der Nachtruhe könne zudem die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen beeinträchtigen.

Die Medienanstalt hatte ProSieben daraufhin erfolglos aufgefordert mitzuteilen, welche Werbeeinnahmen im Zusammenhang mit den beanstandeten Sendungen erzielt worden sind. Nach Ablauf einer gesetzten Frist wurden die Einnahmen auf 75.000 Euro geschätzt und der Sender zur Zahlung dieser Summe aufgefordert. ProSieben zog vor Gericht. Während die Klage gegen Beanstandung der Sendebeiträge später zurückgezogen wurde, ging es letztlich noch um die eingeforderte Auskunft und Abführung der geschätzten Werbeeinnahmen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte der Sender im November 2005 zunächst Erfolg. Im Berufungsverfahren wurde die Klage jedoch im Dezember 2010 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen.

Die Revision blieb nun ebenfalls erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus einer als rechtswidrig beanstandeten Sendung mit dem Bundesrecht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar sei. Es handele sich "um Maßnahmen der Medienaufsicht, durch die nicht strafrechtliches Unrecht sanktioniert, sondern die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bindungen effektiv sichergestellt werden soll", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

23.05.2012 - Michael Brandes/wunschliste.de in Vermischtes
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  • puppy_puppy_schrieb am 30.05.2012, 14.25 Uhr:

    un cool
  • puppy_puppy_schrieb am 29.05.2012, 12.32 Uhr:

    finde sowas nicht lustig
    der hätte ich ein tritt verpasst
  • michaellmichaellschrieb am 27.05.2012, 21.20 Uhr: via tvforen.de

    Ausgezeichnet. Hätten die Arschkrampen bei mir an der Tür geklingelt, wäre auch etwas sehr Hartes sehr schnell in ihre Richtung geflogen.
  • Reggae-GandalfReggae-Gandalfschrieb am 27.05.2012, 15.25 Uhr: via tvforen.de

    Da kennst du meine Freunde aber nicht. Abgesehen davon würde ich die Türklingel eh nicht hören, wenn ich im Bett liege und schlafe.
  • QueenLisiQueenLisischrieb am 27.05.2012, 11.38 Uhr: via tvforen.de

    Ich fand die Aktion ziemlich daneben. Ich mag solche "Leute-reinleg"-Aktionen schon prinzipiell nicht besonders, aber das ist schon noch eine Stufe schlimmer. Ehrlich, wenn bei mir Mitten in der Nacht...
  • Bernhard/BBernhard/Bschrieb am 25.05.2012, 16.16 Uhr: via tvforen.de

    Ich fands Saulustig! :-=)
  • Beverly BoyerBeverly Boyerschrieb am 25.05.2012, 11.24 Uhr: via tvforen.de

    Dann hättest du auch was tolles gewonnen! :o))
  • Werner111Werner111schrieb am 25.05.2012, 08.31 Uhr: via tvforen.de

    Stimmt. Es könnten zum Beispiel Zeugen Jehovas vor der Tür stehen.... :-) .
  • Frau_KruseFrau_Kruseschrieb am 25.05.2012, 00.45 Uhr: via tvforen.de

    Nun ja, aber wer mitten in der Nacht schlaftrunken im Schlüpfer zur Tür schlurft und diese öffnet, weil Wildfremde gebimmelt haben, dem kann durchaus Schlimmeres widerfahren.
  • #48673#48673schrieb am 24.05.2012, 12.50 Uhr:

    Bimmel Bingo,
    das ist ja schon Jahre her.
    Immer diese Bürograten, die sich noch immer, an so altem Zeug
    aufgeilen.
  • MiggeMiggeschrieb am 24.05.2012, 12.47 Uhr: via tvforen.de

    Diese Fernseh-Aktion habe ich sofort als außerordentlich unverschämt empfunden. Gut, dass sie mal nicht mit ihrem Quatsch durchgekommen sind.
  • PilchPilchschrieb am 24.05.2012, 12.32 Uhr: via tvforen.de

    Da sollten mal einige bei Rabb und seinen Brainpool-Leuten die gleichen Klingelstreiche spielen...
  • Werner111Werner111schrieb am 24.05.2012, 12.24 Uhr: via tvforen.de

    . Zum Zuschauen wars ja ganz lustig, aber wenn ich selbst davon betroffen gewesen wäre, hätte ich dem TV-Team vermutlich auch einen hässlichen Empfang beschert... mitten in der Nacht aufwecken und...
  • LouZipherLouZipherschrieb am 24.05.2012, 10.08 Uhr: via tvforen.de

    Schad nix, recht so. Schade nur, daß die tatsächlich Geschädigten dabei leer ausgehen!

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