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Universal beendet Rechtsstreit mit Glen-Larson-Erben

von Bernd Krannich in Mediennews
(23.12.2015, 14.43 Uhr)
Vergleich statt Gerichtsurteil
Glen A. Larson
Universal
Universal beendet Rechtsstreit mit Glen-Larson-Erben/Universal

Universal hat sich mit den Erben von Glen A. Larson bezüglich dessen Klage über ausstehende Gewinnanteile verglichen, ein in Vorbereitung befindliches Gerichtsverfahren (wunschliste.de berichtete) wurde daraufhin abgeblasen. Über die Höhe der Vergleichssumme herrscht laut THR Stillschweigen.

Der 2014 im Alter von 77 Jahren verstorbene Larson hatte für Universal unter anderem Erfolgsserien wie  "Knight Rider",  "Der 6-Millionen-Dollar-Mann",  "Magnum" und  "Kampfstern Galactica" entwickelt. Er warf Universal im Jahr 2011 vor, dass die Firma ihre vertraglichen Versprechen und rechtliche Pflichten ihm gegenüber nicht eingehalten habe. Stattdessen habe man die Zahlen und Vorgänge innerhalb des Unternehmens so manipuliert, dass Universal bei den Serien trotz Erfolges an den wichtigen Stellen Verluste ausweisen konnte und Larson so um "Gewinnbeteiligungen" betrog. Zudem sollten andere Vereinbarungen auf den Prüfstand kommen.

Larson hatte den Fall 2011 angeleiert, nach seinem Tod im November 2014 führten seine Witwe und seine neun Kinder als Erbengemeinschaft die Klage fort. Schon länger wurde mit harten Bandagen gekämpft: Universal hatte versucht, den Fall abweisen zu lassen, da ihrer Meinung nach die Fälle sowieso schon rechtlich verjährt wären und Larson wenn dann schon früher hätte Beschwerde einlegen müssen. Er habe aber über Jahre die Abrechnungsunterlagen seitens Universal akzeptiert. So wurde versucht, Einblick in seine früheren Scheidungsunterlagen zu erhalten, um nachzuweisen, dass sich Larson schon früher der Problematik bewusst war, aber nichts unternommen hatte. Natürlich ist die Drohung, vertrauliche Scheidungsunterlagen an die Öffentlichkeit zu bringen, immer ein probates Druckmittel.

Doch auch Universal hatte viel zu verlieren, denn die Abrechnungsmethoden in Hollywood - zugunsten der großen Konglomerate mit ihren Schwesterfirmen und gegen die Auszahlung von späteren Gewinnbeteiligungen - stehen häufig auf dem Prüfstand. Und im Fall, dass ein Kläger dann doch irgendwann mal vom Gericht in einem konkreten Streitfall Recht bekommt, muss die betroffene Firma damit rechnen, dass sich schnell andere Kläger auf diese Tatsachenentscheidung berufen - etwa andere mit Gewinnbeteiligung an Larsons Serien. Natürlich ist es auch Gesichtsverlust für ein Unternehmen, wenn ihm denn dann Betrug nachgewiesen würde.

Kann die Verteidigung also solch eine Klage nicht aus technischen Gründen im Keim ersticken, endet sie oftmals in einem Vergleich: Für den Kläger ist das meist besser als ein Prozess, bei dem die Gegenseite enorm tiefe Taschen hat und enorm viel zu verlieren.


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