Das Film- und Fernsehserien-Infoportal

Log-In für "Meine Wunschliste"

Passwort vergessen

  • Bitte trage Deine E-Mail-Adresse ein, damit wir Dir ein neues Passwort zuschicken können:
  • Log-In | Neu registrieren

Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung

  • Anmeldung zur kostenlosen Serienstart-Benachrichtigung für

  • E-Mail-Adresse
  • Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
  • Fragen & Antworten
20

Klartext, ...!

D, 2017–

Klartext, ...!
ZDF/Brand New Media
  • 20 Fans
  • Serienwertung0 33564noch keine Wertungeigene: –
102

Klartext, Frau Merkel! - Bürger fragen die Bundeskanzlerin (2017)

Folgeninhalt
Integration, innere Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Flucht, Arbeit und Wirtschaft, EU und Europa - bei diesen Themen ist Klartext gefordert. Die Bundeskanzlerin stellt sich den Fragen der Bürger.
(ZDF)
Wo läuft diese Folge?
Cast & Crew
Episodenkommentare
  • Volker Schmitt schrieb am 14.09.2017, 20.43 Uhr:
    Anmerkungen zu Sicherheitsmaßnahmen:
    Zwar spricht Frau Merkel davon es könne quasi eine Anlagie von dem erhöhten Strafrahmen der Wohnungseinbruchsdiebstähle (dies stellt eine sog. Qualifikation zum einfachen Diebstahl) dar hin auf Einbrüche in Geschäfte. Aber eine solche Analogie zulasten des Täters ist ohne weiters wegen des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 II GG, $ 1 StGB) nicht so ohne weiteres mögliche.
    Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsvoraussetzungen insbesondere die aus der StPO) nicht uneingeschränkt erweitert werden.
    Auch sollte nicht die sog. gesetzliche Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) insoweit nicht außer Acht gelassen werden, dass selbstverständlich jede Straftat dem Täter konkret nachzuweisen ist.
    Das Deutsche Strafrecht verfolgt nämlich - anders als etwa das Angelsächsische Rechtssystem - dem individuellen Schuldprinzip.
    Sinn und Zweck von Strafe etwa sind General- und Spezialprävention.
    Hierfür sind jedoch mit Recht strenge Voraussetzungen erforderlich. Denn die Bundesrepublik hat sich ja dem Rechtsstaatssystem verschrieben (Art. 20 III GG).
    Insofern fände ich es nicht unangebracht, dass die Kanzlerin sich erst fachlich kundig mache, bevor sie in diversen Fachbereichen öffentlich äußert.
    Ich selbst habe übrigens zwar ein abgeschlossenes Studium. Aber befinde mich leider dennoch in einem finanziellen Engpass. Konkret bedeutet dies, dass ich mit einem ALG-I-Betrag von deutlich unter 1.000 EUR zurecht kommen muss.
    Einen Mangel an Fachkräften mit meiner Ausbildung scheint in Deutschland leider nicht gegeben.
    MfG
    Volker Schmitt
  • Roland Nestler schrieb am 10.09.2017, 20.23 Uhr:
    Die Rente wird immer weiter abgesenkt. Das führt dazu, dass Geringverdiener aber auch „Durchschnittsverdiener“ immer mehr in Richtung Grundsicherung abrutschen, also Sozialleistungen beantragen müssen.
    Die einen bekommen schon heute wenig Rente, die anderen später noch weniger und müssen gleichzeitig immer durch immer höhere Beiträge das System stützen.
    Lösung:
    Bei der Rentenvers. liegt die Beitragsbememessungsrenze 6.350 / 5.700 €
    Jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird unterliegt nicht der Beitragsbemessungsgrenze. Warum zahlt jemand mit 14,5 Mio Gehalt genauso viel in die Rentenkasse wie ein Facharbeiter?
    Beitragsbemessungsgrenze deutlich, erhöhen oder gleich den finalen Schritt gehen die Beitragsbemessungsgrenze gänzlich abschaffen.
    Gleichzeitig muss die maximale Rentenhöhe gedeckelt werden.
    Jeder der Einkommen bezieht, muss künftig auch in die Sozialkassen einzahlen.
    Arbeitseinkommen darf nicht höher als Kapitaleinkünfte besteuert werden!
    Wann handeln die Politiker?
Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Do, 14.09.2017, ZDF
Letzte TV-Termine