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200

frontal

D, 2001–

frontal
Serienticker
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622

Folge 622

Folgeninhalt
"Revolution Chemnitz" - Rechter Terror mit Tradition
Nach Bekanntwerden der Pläne von "Revolution Chemnitz" dringen weitere Details an die Öffentlichkeit: So war die Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" wohl ein Vorläufer der Gruppe. Christian K., der mutmaßliche Organisator der rechtsextremen Chatgruppe "Revolution Chemnitz", war schon 2006 als gewaltbereiter Neonazi im Umfeld der Kameradschaft "Sturm 34" aktiv. Das geht aus Ermittlungsunterlagen der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge aus dem Jahr 2006 hervor, die "Frontal 21" einsehen konnte. Bisher war nur von Tom W. bekannt, dass er Mitglied von "Revolution Chemnitz" und zuvor auch Anführer der Neonazigruppe "Sturm 34" war. Beide Männer werden in den Chemnitzer Polizeiunterlagen zu "Sturm 34", neben rund 50 weiteren Neonazis, als Tatverdächtige aufgelistet. "Sturm 34" wurde im März 2007 vom sächsischen Innenministerium als gewaltorientierte, verfassungsfeindliche Organisation verboten. Der Generalbundesanwalt wirft Christian K., Tom W. und sechs weiteren Mitgliedern von "Revolution Chemnitz" vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und geplant zu haben, Terroranschläge mit automatischen Waffen durchzuführen. Kerstin Köditz, Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag, sieht "Revolution Chemnitz" als Nachfolgeorganisation von "Sturm 34". "Wer 'Sturm 34' vergisst, bekommt 'Revolution Chemnitz'", sagte Köditz "Frontal 21" mit Blick auf die sächsische Justiz und Polizei. "Die sächsischen Sicherheitsbehörden haben es nach dem Verbot von 'Sturm 34' versäumt, die kontinuierlich weitergehenden Aktivitäten einzelner Akteure im Blick zu behalten", kritisiert Köditz. Anfang 2006 hatte Tom W. in Mittweida die rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" gegründet, deren Mitglieder zahlreiche Straftaten wie Körperverletzung und Propagandadelikte begingen. Die Polizei Chemnitz-Erzgebirge stufte "Sturm 34" im Dezember 2006 als kriminelle Vereinigung ein, deren Ziel es sei, Mittweida und dessen Umgebung von politisch Andersdenkenden, sogenannten "Zecken" und "Hip-Hoppern", aber auch Ausländern zu befreien, heißt es in Polizeiunterlagen, die "Frontal 21" ebenfalls einsehen konnte. Doch weil das Landgericht Dresden in einem ersten Verfahren die Gruppe um Tom W. vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freisprach, lehnte es der Generalbundesanwalt 2008 ab, das Verfahren gegen die "Sturm 34"-Mitglieder an sich zu ziehen. Zwar wurde die Nazi-Kameradschaft in späteren Verfahren als kriminelle Vereinigung eingestuft, doch es blieb bei Bewährungsstrafen für Tom W. und die Mitangeklagten. Der damalige Bürgermeister von Mittweida, Matthias Damm, CDU, kritisierte die sich über mehrere Jahre hinziehende Verfahrensdauer: Die Unabhängigkeit der Justiz dürfe nicht "in Untätigkeit ausarten", sagte Damm 2012. Im März 2014 verbot das sächsische Innenministerium (SMI) die Neonazi-Gruppe "Nationale Sozialisten Chemnitz/Raus in die Zukunft". Auf deren Facebook-Profil fand sich damals ein Link zur Gruppe "Revolution-Chemnitz-ANW". Die früheren Aktivisten von "Sturm 34", die sich jetzt "Revolution Chemnitz-ANW" nannten, waren den Behörden offenbar nicht bekannt. "Die derzeit noch nicht identifizierten Betreiber werben dort nicht nur für Aktionen der Nationalen Sozialisten Chemnitz, sondern auch mit besonders aggressiver Wortwahl für die Volkstodkampagne", heißt es in der Verbotsverfügung des SMI. Die Linke im sächsischen Landtag fragte im Februar 2018 nach Erkenntnissen des SMI über eine illegale Weiterführung des seit 2007 verbotenen "Sturm 34". Die Antwort des Ministeriums: "Im Jahr 2017 wurden keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt." "Frontal 21" fragt: War "Sturm 34" ein Vorläufer von "Revolution Chemnitz"?

Führerschein weg - Willkür beim "Idiotentest"
Wer im Straßenverkehr bestimmte Regeln verletzt, muss sich unter Umständen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, unterziehen. Im vergangenen Jahr waren es deutschlandweit rund 88 000 Personen, die sich im Rahmen einer MPU begutachten lassen mussten. Die im Volksmund auch als "Idiotentest" bekannte MPU dient nicht als Strafe, sondern als Nachweis der allgemeinen Eignung, ein Fahrzeug zu führen. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn an dieser Eignung grundsätzliche Zweifel bestehen - in der Regel nach Fahrten mit mehr als 1,6 Promille oder nach dem Konsum von Betäubungsmitteln, aber auch nach wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln und nach schweren Straftaten. Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Dafür werden in einer medizinischen Untersuchung zunächst Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit der betroffenen Person getestet. Auch eine Blutentnahme findet statt, um einen gewohnheitsmäßigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch auszuschließen. Danach folgt eine psychologische Begutachtung. Dieses Gespräch mit dem MPU-Psychologen wird allerdings oft als intransparent und willkürlich kritisiert. Verkehrsjuristen fordern deshalb, dass die Fragenkataloge und die Beurteilungskriterien von MPU-Gutachtern bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Auch komme es häufiger vor, dass im Gutachten nachher andere Dinge stehen, als gesagt wurden, beklagt Johannes Hübner, Sprecher Automobilclub von Deutschland. Deshalb fordert der AvD, die psychologischen Gespräche grundsätzlich verpflichtend mitzuschneiden. Doch viele MPU-Begutachtungsstellen sind dagegen: "Es sind ja immer auch die Persönlichkeitsrechte des Gutachters zu berücksichtigen", argumentiert etwa der Diplompsychologe Ralf Buchstaller vom TÜV NORD. "Frontal 21" über Willkür beim "Idiotentest".

Die Angst der CSU im Wahlkampf - Ende der Alleinherrschaft
Kurz vor der Landtagswahl in Bayern steckt die CSU in der Krise. Laut aktuellen Umfragen liegt die Christlich-Soziale Union bei 35 Prozent - ein historisch schlechter Wert. Sollte das bis zur Wahl am 14. Oktober 2018 so bleiben, müsste sich die Partei einen oder sogar zwei Koalitionspartner suchen. Bisher regiert die CSU mit absoluter Mehrheit in Bayern. Im Wahlkampf wird die Partei von zwei Seiten attackiert: Sie verliert Wähler an die AfD, die enttäuscht sind von der Flüchtlingspolitik, sowie an die Grünen, die liberal-christlich orientiert sind und denen die rhetorische Zuspitzung in der Flüchtlingspolitik zu weit geht. "Frontal 21" über die Zerreißprobe der CSU im Wahlkampf.

Schulmilchprogramm der EU - Zucker statt gesunder Ernährung
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen und durch eine entsprechende Ernährung fit sein für den Alltag. Deshalb fördert die Europäische Union Milch und Milchprodukte an Schulen und Kindergärten mit Steuergeldern. Ziel ist es, dass jedes Kind durch die Unterstützung täglich einen viertel Liter Schulmilch trinken kann. Doch in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierungen entschieden, dass mit dem Geld auch gezuckerte Milchprodukte wie Kakao subventioniert werden. Das verstößt unter anderem gegen die freiwilligen Richtlinien zur Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Auch Wissenschaftler und Ärzte kritisieren, dass Schüler mit einer 0,25-Liter-Packung Kakao fast so viel zugesetzten Zucker konsumieren, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen ganzen Tag empfiehlt. Außerdem sollten sich Kinder und Jugendliche nicht daran gewöhnen, ständig gesüßte Lebensmittel zu sich zu nehmen. Die Realität zeigt, dass sich nur etwa zehn Prozent der Schüler für Vollmilch und fast 90 Prozent für gezuckerte Milchmixgetränke wie Kakao entscheiden. "Frontal 21" geht der Frage nach, ob der Milchabsatz wichtiger ist als eine gesunde Ernährung unserer Kinder.
(ZDF)
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Keine geplanten Ausstrahlungen.
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Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Di, 09.10.2018, ZDF
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