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frontal

D, 2001–

frontal
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Folge 626

Folgeninhalt
Schnäppchen bei TEDi - Auf dem Rücken der Arbeitnehmer
Zu wenig Personal und hoher Arbeitsdruck: Mitarbeiter der Discounter-Kette TEDi üben massive Kritik am Marktführer unter den deutschen Billigshops, mit derzeit fast 1700 Filialen. Der Non-Food-Händler ist ein stark wachsendes Unternehmen, rund drei Filialen kommen pro Woche in Deutschland dazu. Auch am positiven Image wird gearbeitet: Modernisierte Shops und Werbekampagnen sollen neue Kunden in die Läden locken. "Frontal 21" hat mit TEDi-Mitarbeitern gesprochen, die ein anderes Bild zeichnen. Sie berichten von unterbesetzten Filialen, ständiger Abrufbereitschaft und einem Arbeitspensum, das sie krank gemacht habe.

Partydroge Ketamin - Riskanter Rausch
Berlin ist die Hauptstadt der Partys, Drogen gehören für viele dazu. Laut einer Studie, durchgeführt im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung, konsumierte jeder zweite Clubbesucher Speed oder MDMA, ein Drittel der Feiernden hatten Kokain genommen oder das Narkosemittel Ketamin, das auch in der Notfallmedizin eingesetzt wird. "Frontal 21" wollte wissen: Wie läuft das Geschäft mit Ketamin? Ein Dealer hatte berichtet, er habe jahrelang kiloweise Ketamin online in China bestellt und über den EU-Schengen-Raum nach Deutschland eingeführt, ohne dass der Zoll die Ware beschlagnahmte. Ob das so einfach ist, hat "Frontal 21" getestet und stellte fest: Das Internet macht den Drogenhandel einfach. So gelangen auch immer mehr neue Substanzen in die Club- und Partyszene, nicht nur in Berlin. Doch keiner weiß genau, wie gefährlich diese sind. Denn in der Szene gibt es kein Monitoring. Das sogenannte Drug-Checking könnte das verändern. Dabei werden Drogen vor Ort mit mobilen Schnelltests auf ihre Inhaltstoffe überprüft, Konsumenten bekommen eine Beratung. Gleichzeitig kann auf potente Substanzen, die um Umlauf sind, aufmerksam gemacht werden. Drug-Checking wird in vielen EU-Ländern praktiziert. Auch in Deutschland gab es das schon einmal, in den 1990er Jahren. Heute ist es verboten. Jeder, der eine Probe annimmt, um sie zu analysieren, macht sich strafbar. Als erstes Bundesland prüft nun Berlin, das Drug-Checking wieder einzuführen. Das Verfahren sei erfolgreich und führe sogar zur Reduzierung des Konsums, so die Befürworter. "Frontal 21" über die Partydroge Ketamin und den unkalkulierbaren Rausch.

Kinder in Deutschland - Faire Chancen für alle?
Am 20. November findet der Internationale Tag der Kinderrechte statt. Er erinnert an die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 - und daran, dass es noch viel zu tun gibt, damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen überall Wirklichkeit werden. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung und Gesundheit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Doch eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz steht noch immer aus. "Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern", verspricht die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag. Darin heißt es: "Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang." Zudem versprechen die Regierungsparteien: "Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen." Bis spätestens Ende 2019 soll nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. "Frontal 21" hat genauer hingeschaut und gefragt: Wie leben Kinder in Deutschland? In welchen familiären Verhältnissen wachsen sie auf? Wie wirken sich die sozialen Verhältnisse der Eltern auf das Leben und die Zukunft der Kinder aus? Dazu begleitete "Frontal 21" unter anderem eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und besuchte das Kinderprojekt "Sonnenblume" in Bremerhaven, der Stadt, in der fast 40 Prozent der Kinder als armutsgefährdet gelten. Schließlich bedeutet Armut auch schlechte Chancen in Bezug auf Schule und Bildung.

Illegale Spenden an die AfD? Schatzmeister prüften Rechtmäßigkeit
Nach ZDF-Informationen hat die Züricher Firma PWS Pharma Whole Sale International AG dem Kreisverband der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel 130 000 Euro gespendet. Einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat ist Balz J. Nach dessen Auskunft soll der Züricher Apotheker Kurt Karl H. Hauptaktionär der Firma sein. Auf Nachfrage des ZDF lehnt die Leitung der Züricher Apotheke eine Stellungnahme zur Spende ab. Interne E-Mails der AfD, die dem ZDF vorliegen, zeigen, dass die beteiligten Schatzmeister der Partei die Rechtmäßigkeit der Auslandsspende an Weidel diskutierten. Am 10. August 2017 fragte die Schatzmeisterin der AfD vom Kreisverband Bodensee den baden-württembergischen AfD-Landesschatzmeister Frank Kral, wie mit den Spenden aus der Schweiz umgegangen werden soll. In der E-Mail heißt es wörtlich: "Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren Tausend CHF. Was ist dabei zu beachten? Muss ich diese Beträge irgendwo melden oder bekannt geben?" Landesschatzmeister Kral antwortete am 13. August: "(…) Wenn die Beträge über das Kreisverbands-Konto laufen, sind es ganz normale Spenden. Diese werden als solche verbucht. Wenn eine Zweckbindung erfolgt, (…) ist es wichtig, dass die Gelder auch für den Wahlkampf von Frau Dr. Weidel eingesetzt werden." Allerdings dürfen nach dem Parteiengesetz Spenden von Spendern aus dem Nicht-EU-Ausland jedoch grundsätzlich nicht angenommen werden. "Unzulässige Parteispenden müssen entweder unverzüglich zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden", erklärt die Bundestagsverwaltung. Zudem müsse eine Einzelspende über 50 000 Euro der Bundestagsverwaltung unverzüglich gemeldet werden. Auch dies erfolgte nicht. Gestern hatten ARD und Süddeutsche Zeitung zuerst von der Spende an Weidels AfD-Kreisverband Bodensee berichtet. Die Großspende aus der Schweiz vor der Bundestagswahl 2017 war in 18 Tranchen gestückelt. Im April 2018, ein halbes Jahr nach Spendeneingang, zahlte die AfD nach eigenen Angaben die Gelder aus der Schweiz zurück. Die Bundestagsverwaltung hat die AfD zu einer Stellungnahme aufgefordert. "Zu den sich jetzt unmittelbar stellenden Fragen ist der Bundesverband der Partei heute um eine Stellungnahme gebeten worden", teilte die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage mit.

Wie der Staat mauert Bürger fragen Behörden
Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, kurz auch Informationsfreiheitsgesetz, IFG, von 2006 gibt allen Bürgern einen Anspruch auf einen transparenten Staat. Behördliche Dokumente wie Baupläne oder interne Protokolle müssen herausgegeben werden. Doch statt Transparenz ist bei vielen Behörden weiterhin "Mauern" die Devise. Informationen werden nicht herausgegeben oder geschwärzt, mit Hinweis auf angebliche Geschäftsinteressen von Unternehmen. "Frontal 21" berichtet über Bürger, die vor Gericht gegen Behörden um Informationsfreiheit kämpfen müssen.
(ZDF)
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Deutsche TV-Premiere: Di, 13.11.2018, ZDF
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