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Wirtschaftsprüfer Hermann Spils ad Wilken aus Uelzen, der zuvor mit staatlichem Auftrag Preise bei ähnlichen Anlagen kontrollierte, bestätigt die "Frontal 21"-Recherche. "Unserer Beurteilung nach ist es nach Preisrecht nicht zulässig, den Gebührenzahler derartig zu belasten", so Spils ad Wilken gegenüber "Frontal 21". "Die erhobenen Preise für die Müllverbrennung sind zum Teil rechtswidrig."
(ZDF)
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Deutsche TV-Premiere: Di, 28.02.2012, ZDF