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frontal

D, 2001–

frontal
Serienticker
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542

Folge 542

Folgeninhalt
Luxusversorgung für Wahlbeamte Posten, Pensionen, Privilegien Ein Pensionsanspruch von rund 4200 Euro im Monat nach nur wenigen Dienstjahren - das klingt nach einem Lottogewinn. Doch dem ehemaligen Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers, CDU, steht diese üppige Sofortpension nach dem NRW-Versorgungsgesetz regulär zu, obwohl er die dafür in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Amtszeit von acht Jahren nicht erreicht hatte. Möglich macht das ein Schlupfloch im Beamtenversorgungsgesetz. Danach werden seine früheren Tätigkeiten in der Immobilienbranche anerkannt, da sie für die spätere "Wahrnehmung des Amtes förderlich" waren. Dirk Elbers ist kein Einzelfall. In fast allen Bundesländern können Wahlbeamte Sofortpensionen kassieren, so auch Jutta Bott. Sie war nur 16 Tage Stadtkämmerin in Osnabrück und kassierte schon mit 46 Jahren eine Pension von rund 2500 Euro. Auch Bott wurden frühere Tätigkeiten anerkannt, sie arbeitete 30 Jahre im Öffentlichen Dienst. Kritiker wie der Bund der Steuerzahler finden das ungerecht und fordern eine Reform der großzügigen Pensionsregelungen für Wahlbeamte. "Frontal 21" berichtet über die Pensions-Privilegien kommunaler Wahlbeamter und mit welchen Tricks deren Altersbezüge aufgebessert werden. Streit um Kastenstände Gequält fürs Kotelett? Fast 60 Millionen Schweine werden in Deutschland jährlich geschlachtet. Um den ständigen Nachschub zu sichern, müssen Zuchtsauen in einem streng getakteten Produktionszyklus möglichst viele Ferkel werfen. Dafür setzen die Mäster sogenannte Kastenstände ein. Das sind Gitterboxen aus Stahl, in denen sich die Sauen kaum bewegen können. Fast die Hälfte des Jahres sind Zuchtsauen in solchen engen Käfigen fixiert. Viele Schweinezüchter sind überzeugt: Ohne Kastenstand geht es nicht. Laut gesetzlicher Vorgaben sollen die Kastenstände für ausgewachsene Sauen mindestens 70 Zentimeter breit sein. Doch selbst diese Mindestvorgaben erfüllen viele Mäster nicht - und Kontrollbehörden vor Ort lassen das immer wieder durchgehen. Denn die Landkreise und Veterinärbehörden haben einen Ermessensspielraum. Gerade bei Alt-Anlagen, die umgebaut werden müssen, lassen die Behörden "wirtschaftliche Gründe" gelten. Das bedeutet im Klartext: Die Umbaukosten für den Schweinhalter sind wichtiger als der Tierschutz. Diese Praxis könnte möglicherweise ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg ändern. Im Verfahren gegen einen der größten Schweinehalter Deutschlands haben die Richter entschieden, dass die Schweine sich in Kastenständen ausreichend bewegen können müssen. In dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, gewichtet ein Gericht den Tierschutz nun höher als mögliche wirtschaftliche Interessen eines Schweinehalters. "Frontal 21" über den Streit um Kastenstände in der Schweinezucht. Arme Privatpatienten Versicherungen lassen Kunden im Stich "Jede und jeder ist künftig gegen das Krankheitsrisiko versichert" - das versprach 2007 die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Neun Jahre später gibt es Menschen, die Bekannte nach angebrochenen Medikamentenpackungen fragen müssen und Arztbesuche so lange aufschieben, bis es beinahe zu spät ist. Längst handelt es sich dabei nicht mehr ausschließlich um Obdachlose, Asylbewerber oder andere gesellschaftliche Randgruppen. Zunehmend finden sich in Praxen, in denen auch Menschen ohne Krankenversicherung behandelt werden, ehemals privat versicherte Patienten ein: Kleine Unternehmer, ehemalige Gründer einer Ich-AG und andere, die sich die gestiegenen Beiträge nicht mehr leisten können. Dabei sollte genau das mit der Gesundheitsreform 2007 verhindert werden. Die privaten Krankenversicherungen wurden verpflichtet, einen günstigen Basistarif anzubieten, der in etwa die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten sollte. Für Privatversicherte, die in eine finanzielle Schieflage geraten und Schwierigkeiten mit der Prämienzahlung haben, gibt es seit 2013 außerdem einen sogenannten Notlagentarif. Doch so manche private Krankenversicherung tut alles dafür, Menschen, die ihnen kein Geld bringen, aus diesen Tarifen herauszuhalten. "Frontal 21" über Versicherer, die mit allen Tricks versuchen, verarmte oder alte Kunden wieder loszuwerden. Was kommt nach dem Knast? Resozialisierung von Straftätern Etwa vier Milliarden Euro gibt der deutsche Staat jedes Jahr für den Strafvollzug in Deutschland aus. Viel Geld für ein System, das nicht wirklich funktioniert. Denn jeder zweite Entlassene wird rückfällig. Dabei ist die Resozialisierung von Straftätern Auftrag der Haftanstalten und gesetzlich klar geregelt: Der Gefangene soll befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Deshalb dient der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dazu, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu beschützen. Doch die Realität sieht anders aus: Strafgefangene werden häufig einfach weggesperrt, nicht auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet, da es an Geld und Personal fehlt. Wieder in Freiheit, finden sich viele ehemalige Häftlinge im Alltag nicht zurecht - beispielsweise bei Behördengängen, Wohnungs- oder Jobsuche. Mit dem Leben außerhalb der Gefängnismauern sind sie überfordert, viele werden deshalb rückfällig. "Frontal 21" zeigt, warum die Resozialisierung von Straftätern nicht funktioniert und die Politik nichts unternimmt.
(ZDF)
Wo läuft diese Folge?
Keine geplanten Ausstrahlungen.
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Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Di, 10.05.2016, ZDF
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