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Jetzt reicht's - Der harte Kampf gegen die Behörden

Folgeninhalt
Die Sendung zeigt drei Fälle, die besonders bewegen, drei Frauen, die offen und tapfer mit ihrem Schicksal umgehen, wie die Mutter Kim, die nach ihrer Schwangerschaft die linke Hand verloren hat.
(hr-fernsehen)
Länge: ca. 45 min.
Folge "Jetzt reicht's - Der harte Kampf gegen die Behörden" anschauen
  • Leider sind derzeit keine TV-Termine/Streams verfügbar.
Episodenkommentare
  • User 1848397 schrieb am 02.12.2024, 12.56 Uhr:
    Unser Enkel 8 Jahre wurde im Februar von der Schule verwiesen,  da er gegenüber Schüler und Lehrer auffällig wurde. In der Zeit von ca. AUGUST - OKTOBER war er in der Vitos Klinik Hanau. Er wurde mit Tabletten eingestellt, und er sollte Einzelbeschulung bekommen.  Dies ist bis heute noch nicht passiert, das Kind ist nach wie vor Zuhause. Das Jugendamt schiebt es auf die Schule , die Schule darauf das Sie keine Kapazitäten hätten zur Einzelbeschulung. Das kann doch nicht sein wir haben doch Schulpflicht in Deutschland. Bitte helfen sie.
  • User 1840576 schrieb am 01.10.2024, 18.34 Uhr:
    Hallo, habe Probleme mit der Faherlaubnis- Behörde in Darmstadt. Habe vor fast 3 Monaten meinen Antrag für die LKW Führerschein Verlängerung abgegeben, bis heute noch nicht davon gehört. Die Fahrerlaubnisbehörde reagiert weder auf E Mails noch ist es möglich Online einen. Termin zu bekommen. Ich weiss nicht mehr weiter. Und mein jetziger Führerschein ist nur noch 3 Wochen gültig.
  • User 1838160 schrieb am 09.09.2024, 19.49 Uhr:
    Hallo liebes HR Team,

    ich habe folgendes Problem. 
    Meine Untermieterin ( 67 ) ist im vergangenen Jahr gestürzt. Lange hat sie mit einer Operation gehadert, da sie im Berufsleben Krankenschwester war in der Kerkhoff Klinik in Bad Nauheim. In diesem Jahr ging es nicht mehr und sie entschied sich für eine OP. 
    Im Mai wurde sie dann operiert und kam nach einem Monat in die Kurzzeitpflege, was auch ca. 1 Monat dauerte. Anfang Juli war es dann endlich soweit und ein Reha Platz wurde frei. Ende Juli durfte sie endlich heim in ihre eigenen vier Wände, was sie sehr glücklich stimmte. Seid dem Zeitpunkt sucht sie vergeblich nach einem Physiotherapeuten, der die Übungen die sie in der Reha gemacht jetzt Zuhause mit ihr machen könnte. Da ihr Bewegungsapparat sehr eingeschränkt ist, hat sie sehr starke Schmerzen und bräuchte dringend einen Physiotherapeuten. Als ich heute Abend unten bei ihr war weinte sie und hat vom Aufgeben gesprochen. Das alles hat mich sehr bewegt, da sie ein Leben lang für andere da war und jetzt keine Hilfe bekommt. Vielleicht könnt ihr helfen. Ihr seid meine letzte Hoffnung. Ich selbst bin gesundheitlich fit und unterstütze sie wo ich kann, doch leider kann ich ihr bei einer Physiotherapie nicht helfen. 

    LG eure Mandy
  • Yannick und Klaus Herrmann schrieb am 23.07.2024, 11.34 Uhr:
    Sehr geehrte Frau
    Deegener,
     
    vielen Dank für
    Ihre Nachricht, wir werden hier von A nach B verwiesen, dass ist einfach der
    Hammer. Die HWK verweist uns an Sie , Sie verweisen an die HWK.
    Zwischenzeitlich
    werden wir an die Meisterprüfung verwiesen. Ein Traum deutscher Behördenarbeit.
    Sorry, aber wie würden die Beteiligten das Sehen, wenn Sie davon betroffen
    wären.
     
    Es geht einfach um
    € 1.000,00 Förderung, die meinem Sohn zustehen.
     
    Wer hilft uns hier
    einfach unbürokratisch weiter, dass ist meine und unsere Frage!
    Oder sollen wir das
    ganze einem Anwalt übergeben und dies öffentlich machen, vielleicht hilft dies
    für eine Problemlösung?!
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
     
    Klaus Herrmann
    i.A. Yannick Pascal Herrmann
     
    Von: Waltraud Deegener

    Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2024 11:15
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Cc: Julia Riedl
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Hallo Herr Herrmann,
     
    vielen Dank für Ihre Mail.
     
    Gemäß den von Ihrem Sohn eingereichten Unterlagen können wir den Antrag
    nicht freigeben, da die Prüfung bei der Handwerkskammer absolviert wurde!
     
    Nach den Richtlinien des Ministeriums  sind wir der falsche
    Ansprechpartner und müssen den Antrag abgelehnt lassen.
     
     
     
    Es grüßt Sie freundlich
     
    W. Deegener
    Sachbearbeitung Aufstiegsprämie
     
    Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e. V.
    Karl-Glässing-Straße 8 | 65183 Wiesbaden
     
    Telefon: 0611 360 115-20
    Mail: deegener@hihk.de
    Web: www.hihk.de
     
    Der HIHK bei LinkedIn: Folgen Sie uns für
    Neuigkeiten aus der hessischen Wirtschaft.
     
    Informationen zum Datenschutz nach DSGVO finden Sie in
    unserer Datenschutzerklärung.
     
     
     
     
     
     
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2024 09:39
    An: Waltraud Deegener
    Cc: Schneider Bettina ;Gocke Holger ;yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Frau
    Deegener,
     
    allem Anschein
    wurde der Antrag damals abgelehnt, allerdings ist diese Ablehnung niemals bei
    meinem Sohn eingetroffen, sehen Sie dazu noch den nachfolgenden Schriftverkehr.

     
    Was muss er nun
    tun, um diese Ihm zustehende Prämie noch zu bekommen?
    Wenn ich mir die
    Unterlagen ansehe, wurde doch alles eingereicht. Ich bin Laie und verstehe es
    nicht. Er hat doch die Prüfung vor der HWK Wiesbaden am 12.03.2024 erfolgreich
    abgelegt. Und die Unterlagen wurden am 14.03.2024 eingereicht.
    Warum nur ist nur
    alles so kompliziert in diesem Land?
     
    Bitten Sie erneut
    um Ihre Unterstützung.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Klaus Herrmann
     
    i.A. Yannick Pascal Herrmann
     
    Von: Schneider Bettina
    Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2024 09:08
    An: 'yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de'
    Cc: Herrmann, Klaus Udo ;Gocke Holger ;meisterpruefung
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrter Herr
    Herrmann,
     
    die zuständige
    Sachbearbeiterin beim HIHK ist Frau Deegener, E-Mail: deegener@hihk.de, Telefon: 0611 360-11520.
    Anliegend erhalten
    Sie nochmals die Angaben und Unterlagen die Sie dort hochgeladen hatten und die
    Ablehnung von Seiten der HIHK als PDF.
     
    In diesem
    Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin:
    Bis heute liegt uns
    (der Handwerkskammer Wiesbaden) weder ein Antrag auf Auszahlung der
    Aufstiegsprämie noch, als unbedingt notwendige Anlage hierzu, eine Kopie des
    Ihres
    Meisterprüfungszeugnisses vor. Bevor wir beides nicht haben, können wir Ihren
    Fall nicht abschließend beurteilen. Da auch die Fristen entscheidungserheblich
    sind,
    lassen Sie sich den
    Verlauf der Antragstellung und Beantwortung, wie gesagt bitte von der HIHK
    bestätigen.
     
    Erst wenn der
    vollständige Antrag mit allen notwendigen Informationen bei uns vorliegt,
    können wir darüber entscheiden.
    In der Anlage
    erhalten Sie unseren Antrag als PDF.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Bettina Schneider
    ----------------------------
    Bettina Schneider, Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 136-196, Telefax 0611 136-8196
    www.hwk-wiesbaden.de
    Sichere E-Mail an mich:  https://secure.hwk-wiesbaden.de/s/62f6e6ea-31eb-4b90-af8f-cbb529f86538 
    ----------------------------
     
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Montag, 22. Juli 2024 13:38
    An: Schneider Bettina
    Cc: Gocke Holger
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Frau
    Schneider,
     
    wir warten dazu
    noch immer auf Ihre Aussage!
     
    Wann dürfen wir
    damit rechnen?
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Klaus Herrmann
     
    i.A. Yannick
    Herrmann
     

    Diese
    E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn
    Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten
    haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
    Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser
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    forbidden.

    LINDE WIEMANN SE & Co. KG
    Sitz
    der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar |
    HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE
    | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant
    Arya (Vorsitzender)
    3761_hse-sig_ay5oZXJybWFubkBsaW5kZS13aWVtYW5uLmNvbQ
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2024 08:51
    An: Schneider Bettina
    Cc: Gocke Holger ;yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Frau
    Schneider,
     
    wann denken Sie
    können Sie uns dazu nochmals ein Feedback geben.
    Die von Ihnen
    erwähnten Mails sind bei der Mailadresse des Arbeitgebers nicht angekommen,
    insofern konnten wir auch nicht darauf eingehen.
    Zugegebenermaßen gab es dort ein Serverproblem, was der Hintergrund sein
    könnte.
    Aber wenn es
    jemanden von den Mitarbeiterinnen dort gelesen haben sollte, dann hätten Sie
    bestimmt eine Lesebestätigung bekommen.
    Mein Sohn hat die
    operative Leitung des Unternehmens übernommen, da sein Schwiegervater und
    Geschäftsführer vor einigen Wochen einen Schlaganfall hatte, insofern hat er
    auch die Mitarbeiterinnen im Hause legitimiert Mails zu lesen und an Ihn
    weiterzugeben, was nicht passiert ist und auf Nachfrage auch von den
    Mitarbeiterinnen bestätigt wurde, dass diese Mails nicht vorliegen.
     
    Im Rahmen dieser
    Mail bitten wir Sie nochmals um Unterstützung, dass er die noch zustehenden €
    1.000,00 bekommt.
    Wie ich bereits
    geschrieben habe, in dubio pro reo.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
     
    Klaus Herrmann
     
    Von: Gocke Holger
    Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:28
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Cc: Schneider Bettina
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Guten Tag Herr
    Herrmann,
     
    meine Kollegin Frau
    Schneider ist nächste Woche wieder im Haus.
     
    Ich frage sie, mit
    wem bei der HIHK sie gesprochen hatte und leite die Kontaktdaten dann an Sie
    weiter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Gocke
    ---------

    Holger Gocke, M.A.
    Abteilungsleiter Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 136-113, Telefax 0611 136-8113
    www.hwk-wiesbaden.de

    ---------
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:19
    An: Gocke Holger
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrter Herr
    Gocke,
     
    vielen Dank für
    Ihre ausführliche Mail, die aus Ihrer Sicht sicherlich auch so korrekt ist.
    Genau dies haben
    wir bereits getan, und in dem Zusammenhang wurden wir wieder an Ihr Haus
    verwiesen.
    Der eine verweist
    auf Ihre Institution , und Sie verweisen wieder zurück.
    So geht das nun
    über Wochen.
     
    Aber wir werden
    dies gerne nochmals machen, können Sie uns den zuständigen Kontaktdaten geben,
    an die oder den wir uns wenden sollten, dies würde zusätzlichen Ärger und
    Stress vermeiden.
     
    Vorab vielen Dank
    für Ihren Support.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
     
    Klaus und Yannick
    Herrmann
     

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    Sitz
    der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar |
    HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE
    | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant
    Arya (Vorsitzender)
    Von: Gocke Holger
    Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 11:12
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Cc: 'yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de' ;meisterpruefung
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Guten Tag Herr
    Herrmann,
     
    mit unserem Haus
    hat im März keinerlei E-Mail-Verkehr stattgefunden. Insofern ist es nicht an
    uns, E-Mail-Aus- oder Eingänge zu bestätigen. Wenden Sie sich hierfür bitte an
    den Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK), bei dem anscheinend der
    Erstantrag Ihres Sohnes fälschlicherweise gestellt wurde.
     
    Sie können alle
    Informationen der unten stehenden E-Mail vom 3. Juli meiner Kollegin Frau
    Schneider entnehmen, die diese freundlicherweise zusammengetragen hatte.
     
    Fakt ist: Bis heute
    liegt uns (der Handwerkskammer Wiesbaden) weder ein Antrag auf Auszahlung der
    Aufstiegsprämie noch, als unbedingt notwendige Anlage hierzu, eine Kopie des
    Meisterprüfungszeugnisses Ihres Sohnes vor. Bevor wir beides nicht haben, können
    wir Ihren Fall nicht abschließend beurteilen. Da auch die Fristen
    entscheidungserheblich sind, lassen Sie sich den Verlauf der Antragstellung und
    Beantwortung, wie gesagt bitte von der HIHK bestätigen.
     
    Erst wenn der
    vollständige Antrag mit allen notwendigen Informationen bei uns vorliegt,
    können wir darüber entscheiden.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Holger Gocke
    ---------

    Holger Gocke, M.A.
    Abteilungsleiter Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 136-113, Telefax 0611 136-8113
    www.hwk-wiesbaden.de

    ---------
     
    Von: meisterpruefung
    Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2024 11:06
    An: Gocke Holger
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Hallo Holger,
     
    antworten wir
    darauf?
     
    Liebe Grüße
    Emily
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2024 09:14
    An: meisterpruefung
    Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Frau
    Crowe,
     
    ja das ist bekannt,
    da erzählen Sie uns nichts neues.
    Allerdings sind
    diese vorhergehenden Mails bei Ihm nicht eingegangen, insofern konnte er nicht
    zeitnah reagieren.
     
    Und dadurch ist uns
    die Zeit verloren gegangen. Aber das habe ich bereits in meiner Mail vom 4.7.
    geschildert.
    Hier geht es um €
    1.000,00 Förderung die Ihm zustehen.
     
    Wenn Sie allerdings
    eine Bestätigung des Maileingangs vorzeigen können, nehmen wir alles zurück.
    Ansonsten werden
    wir einen Anwalt einschalten.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Klaus Herrmann
     

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    LINDE WIEMANN SE & Co. KG
    Sitz
    der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar |
    HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE
    | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant
    Arya (Vorsitzender)
    Von: meisterpruefung
    Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2024 09:08
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrter Herr
    Herrmann,
     
    meine Kollegin hat
    Ihrem Sohn Herr Yannick Pascal Herrmann zu diesem Thema bereits am Freitag, den
    5. Juli 2024 eine ausführliche Antwort per E-Mail zukommen lassen.
     
    Er sollte also
    dringend in seine E-Mails schauen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Emily Crowe
    -----------------

    Emily Sophie Crowe
    Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon: 0611 136-201, Telefax: 136-8201
    Internet: www.hwk-wiesbaden.de
    -----------------
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2024 07:02
    An: meisterpruefung
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Damen
    und Herren,
     
    warum äußert sich
    dazu niemand?
     
    Wir denken darüber
    nach dies an einen Rechtsanwalt weiterzugeben.
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Klaus Herrmann
     

    Diese
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    der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar |
    HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE
    | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant
    Arya (Vorsitzender)
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Montag, 8. Juli 2024 11:21
    An: meisterpruefung
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Damen
    und Herren,
     
    wann wird meinem
    Sohn diese Ihm zustehende Prämie ausgezahlt?
    Bitte Sie um Info.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Herrmann
     
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2024 20:23
    An: meisterpruefung
    Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrte Damen
    und Herren,
     
    wir haben heute von
    Frau Schneider, die nachfolgende Mail mit Anhang bekommen.
    Da mein Sohn diese
    Mail vom 12. und 14.3. nicht vorliegen hat und diese Mail auch bei mir nicht
    eingegangen ist, konnten wir nicht reagieren.
    Unsere Frage wäre,
    wie können Sie uns unterstützen, dass meinem Sohn diese € 1.000,00 noch
    überwiesen werden, die Ihm rechtmäßig zu stehen.
     
    Das Zeugnis hatte
    ich als sein Vater am 14.3. in dem dafür vorgesehenen Programm hochgeladen.
     
    Wenn ich das alles
    hier sehe, weiß ein Laie nicht wirklich, wo er sich denn überhaupt hinwenden
    soll.
     
    Mit der Bitte um
    zeitnahe und wohlwollende Unterstützung verbleiben wir
     
    Mit freundlichen
    Grüßen
    Klaus Herrmann
     
    i.A. von Yannick Pascal Herrman
     
     
     
     
     
    Von: Yannick Herrmann
    Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2024 19:43
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Betreff: Fwd: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
     
     
    Gesendet von Outlook für iOS
    Von: Schneider Bettina
    Gesendet: Wednesday, July 3, 2024 12:06:39 PM
    An: 'yannick.herrmann1402@gmx.de' ; Yannick Herrmann
    Cc: meisterpruefung
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrter Herr Herrmann,
     
    am 14. März 2024 hatten Sie beim HIHK (Hessischer
    Industrie und Handwerkskammertag) eine Kopie Ihres Teilprüfungszeugnisses
    des
    Teils IV Ihrer Meisterprüfung im Handwerk
    hochgeladen.
    Am 15. März 2024 haben Sie von der HIHK eine Ablehnung
    erhalten mit dem Hinweis sich an Ihre Handwerkskammer zu wenden.
    Diese Unterlagen hängen als PDF an.
     
    Gemäß der Richtlinie zur Hessischen
    Qualifizierungsoffensive (Förderrichtlinie) des Hessischen Ministeriums für
    Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
    muss der Antrag auf die Aufstiegsprämie folgende
    Voraussetzungen erfüllen:
    -         
    Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen ab dem Datum des
    Prüfungsergebnisses bei den zuständigen Begleitstellen eingereicht werden.
    -         
    Es gilt das Eingangsdatum bei der Begleitstelle.
    -         
    Die Aufstiegsfortbildung muss nach BBiG bzw. HwO erfolgreich abgelegt
    worden sein und dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
    -         
    Eine Kopie des Prüfungszeugnisses ist beizufügen.
    -         
    Sofern die Prüfung in einem anderen Bundesland abgenommen wurde gilt
    dass sowohl der Hauptwohnsitz als auch der Beschäftigungsort zum
    Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt
    der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen muss.
     
    Aktuell stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
    -         
    Der upload Ihrer Unterlagen erfolgte bei der HIHK obwohl Sie eine
    Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben.
    ð  Damit erfolgte die Antragstellung nicht
    bei der zuständigen Begleitstelle
    -         
    Es wurde lediglich eine Kopie des Teilprüfungszeugnisses im Teil IV
    hochgeladen
    ð  demgegenüber ist nach der
    Förderrichtlinie eine Kopie des Prüfungszeugnisses / Meisterprüfungszeugnisses
    erforderlich
    -         
    die HIHK hat den Antrag am 15. März 2024 abgelehnt und den Hinweis der
    Zuständigkeit gegeben
    ð  eine Antragstellung bei uns erfolgte
    bisher nicht
     
    Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes ist eine
    Bearbeitung durch uns nicht möglich gewesen, da keine Unterlagen eingereicht
    wurden.
    Ob die sechswöchige Antragsfrist bereits abgelaufen ist,
    kann von uns nicht beurteilt werden da uns keine Kopie des
    Meisterprüfungszeugnisses vorliegt.
    Sofern die Antragsfrist bereits verstrichen ist, kann die
    Aufstiegsprämie leider nicht mehr gewährt werden.
     
    Die Voraussetzungen für den Erhalt der hessische
    Aufstiegsprämie sowie die Höhe der Prämie wurden von Seiten des Hessischen
    Ministeriums für Wirtschaft,
    Energie, Verkehr und Wohnen festgelegt, wir als
    bearbeitende Begleitstelle haben hierauf keinen Einfluss.
     
    Die Förderrichtlinie erhalten Sie anliegend.
     
    Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung machen zu
    können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Bettina Schneider
    ----------------------------
    Bettina Schneider, Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 136-196, Telefax 0611 136-8196
    www.hwk-wiesbaden.de
    Sichere E-Mail an mich:  https://secure.hwk-wiesbaden.de/s/62f6e6ea-31eb-4b90-af8f-cbb529f86538 
    ----------------------------
     
     
     
     
     
    Von: Herrmann, Klaus Udo
    Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2024 11:15
    An: Schneider Bettina
    Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Hallo Frau Schneider,
     
    das beiliegende Zeugnis wurde am 14.3.2024 unter dem
    folgenden Link hochgeladen.
     
    Antragsformular Aufstiegsprämie - Hessischer Industrie- und
    Handelskammertag (hihk.de)
     
    Insofern sollten die Unterlagen bei Ihnen vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Herrmann
     

    Diese
    E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn
    Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten
    haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
    Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser
    E-Mail-Nachrichten ist nicht gestattet.
    This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are
    not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please
    notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized
    copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly
    forbidden.

    LINDE WIEMANN SE & Co. KG
    Sitz
    der Gesellschaft: DE, 35683 Dillenburg | Registergericht: Amtsgericht Wetzlar |
    HRB Nr.: 5061 | USt.-Id.-Nr.: DE 111 796 636 | PhG: Linde Wiemann Holding SE
    | Vorstand: Dipl.-Ing. Michael Lindner, Markus Herber | Aufsichtsrat: Nishant
    Arya (Vorsitzender)
    Von: Schneider Bettina
    Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2024 09:54
    An: Herrmann, Klaus Udo
    Cc: yannick.herrmann@kesslerundpfaff.de
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ - TN
    30282
     
    Sehr geehrter Herr Herrmann,
     
    ich hatte mit Ihrem Sohn eben telefoniert und darum
    gebeten, dass er mir die ursprüngliche E-Mail mit der
    Beantragung der Aufstiegsprämie und allen Anlagen nochmals
    zusendet.
     
    Können Sie mir die E-Mail bitte baldmöglichst zusenden,
    dann kann ich den Sachverhalt prüfen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Bettina Schneider
    ----------------------------
    Bettina Schneider, Meister- und Fortbildungsprüfungen
    Handwerkskammer Wiesbaden
    Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 136-196, Telefax 0611 136-8196
    www.hwk-wiesbaden.de
    Sichere E-Mail an mich:  https://secure.hwk-wiesbaden.de/s/62f6e6ea-31eb-4b90-af8f-cbb529f86538 
    ----------------------------
     
     
    Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2024 09:43
    An: 

    Betreff: WG: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ
     
    Sehr geehrte Frau Schneider,
     
    mein Sohn hat mich informiert, dass ich Sie wegen der
    Auszahlung der Meisterprämie kontaktieren soll.
    Alle relevanten Unterlagen wurden bereits im März 2024 eingereicht.
    Wie lange wird die Auszahlung der besagten Prämie noch
    andauern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Herrmann
     
    Gesendet: Montag, 1. Juli 2024 15:28

    Cc: meisterpruefung
    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ
     
    Hallo Herr Herrmann,
    wie lange die Auszahlung gewöhnlich dauert, kann ich Ihnen
    leider nicht sagen; vielleicht kann Ihnen unsere Abteilung Meisterprüfung hier
    entsprechende Erfahrungswerte nennen.
     
    Das Land Hessen hat die Aufstiegsprämie für alle erhöht,
    deren Abschlussprüfung nach dem 1. Juni 2024 liegt – von 1.000 auf 3.500 Euro
    nun; leider ist das für Ihren Sohn zu spät, aber auch das liegt leider nicht in
    unserer Hand.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Agnes Maser
    -----
    Agnes Maser, Bildungsberaterin

    -----
     
    Gesendet: Donnerstag, 20. Juni 2024 11:44

    Betreff: AW: Zeugnis und Kursanmeldung zum Seminar 4-MV-III IV-VZ
     
    Sehr geehrte Frau Maser,
    alle relevanten Unterlagen für die Auszahlung der
    Aufstiegsprämie wurden im März 2024 eingereicht , einschließlich Zeugnis.
    Wann darf mein Sohn Yannick Pascal Herrmann mit der
    Auszahlung rechnen?
    Und warum ist die Auszahlung im Vergleich zu NRW und RP so
    viel niedriger?
    Bitten Sie um Info.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Herrmann
    i.A. von
    Yannick Pascal Herrmann
  • User 1785281 schrieb am 17.07.2023, 11.45 Uhr:
    ehr geehrte Damen und Herren,meine Lebensgefährtin ist aus Laos lebt seit 20 Jahren mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Ausgenommen der Kindererziehungszeiten für das Kind aus erster Ehe, hat sie gearbeitet und Steuern/ Abgaben in unser System eingezahlt. Sie war bereits einmal verheiratet und ist seit 2017 rechtskräftig geschieden.Wir leben seit gut 4 Jahren in Darmstadt zusammen, haben mittlerweile einen Sohn und möchten gern heiraten.Seit Anfang letzten Jahres haben wir nunmehr das ganze Prozedere - Personenstandsbescheinigung, Prüfung der selbigen auf Echtheit und erneute Einreichung beim Standesamt, hinter uns gebracht.Die Personenstandsbescheinigung wird gefordert um festzustellen, ob eine Person nicht heimlich ein zweites Mal geheiratet hat. (Doppelehe)Meine Lebensgefährtin hat diese bei den laotischen Behörden beantragt und zugesendet bekommen. Im Anschluss wird dies beim Standesamt eingereicht. Das Standesamt sendet die erneut nach Laos - an die deutsche Botschaft. Die deutsche Botschaft prüft diese nun auf Echtheit, die Prüfung dauert 3 Monate.Danach wird diese wieder an das Standesamt zurück gesendet. Da der Vorgang ein viertel Jahr dauert, ist die Gültigkeit der Bescheinigung eigentlich wieder abgelaufen.
    Das Standesamt hat die Unterlagen beim OLG Frankfurt eingereicht um eine Befreiung für das eigentlich vorgegebene Ehefähigkeitszeugnis zu erwirken.Das OLG Frankfurt hat jedoch festgestellt, dass es im Scheidungsurteil einen Formfehler gegeben hat. Das Protokollant des Amtsgerichtes Darmstadt hat auf Seite 1 des Scheidungsurteils die laotische Staatsbürgerschaft bescheinigt, jedoch auf Seite 3 die thailändisch Staatsbürgerschaft.Das Standesamt Darmstadt hat uns die Unterlagen somit zurück gesendet, mit der Bitte den Fehler im Scheidungsurteil korrigieren zu lassen. Unsere Anwältin hat das für uns im Februar 2023 übernommen. Der Korrekturbescheid wurde vom Amtsgericht Darmstadt bereits Ende Mai vom zuständigen Richter unterzeichnet. Erhalten haben wir diesen Mitte Juni.Im Bescheid wurden wir vom Amtsgericht Darmstadt aufgefordert, den Originalbescheid und das Original Scheidungsurteil erneut an das Amtsgericht Darmstadt zu senden um beides zu "verbinden". Mittlerweile hat das OLG Frankfurt beim Standesamt Darmstadt die lange Bearbeitungszeit moniert. Eine freundlichen Mitarbeiterin des Standesamts Darmstadt hat uns darüber informiert. Ebenfalls über die Tatsache dass das OLG Frankfurt den "Fall" schließen müsste. 
    Das hätte zur Folge, dass eine erneute Personenstandsbescheinigung in Laos beantragt werden müsste (meine Lebensgefährtin könnte ja in der Zwischenzeit in Dänemark geheiratet haben können) Auf Initiative der Standesbeamtin konnten wir mittels eidesstattlicher Erklärung und den Kopien von Scheidungsurteil und Korrekturbescheid die Schließ0ung des Falles in Frankfurt aufschieben.Wir haben heute den 17.07.23 und die "zusammengeführten Unterlagen" (Scheidungsurteil und Korrekturbescheid) immer noch nicht erhalten.
    Die Zuständigen Mitarbeiter (Herr Reinhold) lügen uns (unser Anwältin und mir seit 2 Wochen die Hucke voll, dass der Vorgang "diese Woche" erledigt wird. Die Telefonzentral verbindet uns mit dem falschen Mitarbeiter oder die Durchwahl des richtigen Mitarbeiters ist nicht besetzt.Ich persönlich finde diesen Vorgang ungeheuerlich. Personal fehlt an so mancher Stelle. Jedoch sollte man bei der Korrektur der hauseigenen Fehler bemüht sein, die Behebung zu priorisieren.
    Offensichtlich sitzen beim Amtsgericht aber Mitarbeiter denen das scheißegal ist. Das ist ein sehr bedenklicher Zustand.Wir haben mittlerweile einige tausend EUR durch nicht realisierte Steuervergünstigungen verloren. Wer ist  Ansprechpartner für diese Verluste  ?    Über die Tatsache, dass die Beschaffung und Übersetzung und Echtheitsprüfung der Personenstandsbescheinigung durch die deutsche Botschaft in Laos, ebenfalls enorme Kosten verursacht, möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen.Wir möchten Sie Bitten, sich für die Belange der Bürger - in dem Fall für unsere - mehr einzusetzen und das Ganze zu beschleunigen.
    Uns wurde bereits angekündigt, das auf Grund des langen Verfahrens, die bereits entrichtete Gebühr für den Hochzeitstermin erneut fällig wird.mit freundlichen Grüßen
    Syle Seib und Jörg Weißwange
  • Harald Eberhard schrieb am 08.08.2022, 12.47 Uhr:
    Sehr geehrte Damen und Herren,es ist kaum fassbar was in unserem angeblichen Rechtsstaat, so alles möglich ist.Mir ist natürlich bewußt, daß meine Aussage gegenüber 6 Kripobeamten, von der Justiz-Bewertung gegen null geht und darum polizeiliche Übergriffe wie in Amerika zur straffreien Tagesordnung gehören!Da muß man sich als deutscher Staatsbürger fragen wo bleiben nun meine scheinbar verfassungsgeschützten Grund- und Persönlichkeitsrechte?
    Letztendlich ging es in einem anhängigen Strafverfahren gegen mich, um Machtdemonstration und Demütigung.Eine "Stellungnahme-Einladung" zum 21.04.20222 von der Polizei liegt mir bzgl. eines Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegt mir mittlerweile auch vor.Meine Frau und ich sind nervlich am Ende !!!Solche Übergriffe muß man doch in den Griff kriegen, oder nicht!?https://www.rbb-online.de/kontraste/pressemeldungen-texte/unveroeffentlichte-studie--12-000-verdachtsfaelle-unrechtmaessig.htmlGedächtnisprotokoll zum Vorfall am 23.03.2022Ich bitte, wenn möglich um eine Prüfung des Sachverhaltes auf rechtswidriges Vergehen bzgl. 
    Freiheitsberaubung, Körperverletzung...Am 23.03.2022 bekam ich überraschenden und unangemeldeten, sehr aggressiven Besuch von 6 bewaffneten Kripobeamte die sich unter einem Vorwand in unserem Treppenhauseingangsbereich Zugang verschafft haben, um mich bzgl. eines umzusetzenden Haftbefehls vom 13.12.2021 wegen Fernbleiben eines Gerichtstermins per 22.02.2021 zu verhaften.  (Der Termin wurde im Februar 2021 rechtzeitig von meinem Anwalt abgesagt, da ich diesen Zeitpunkt wegen Verdacht auf weiterem, akutem Herzproblem, ausgelöst durch anstehende Stressituation, im Krankenhaus war) Diese Personengruppe hatte mir über unsere Haussprechanlage mitgeteilt vom angeblichen Stromversorger zur Zählerkontrolle zu kommen worauf ich die Haupteingangstür mit Angabe entsprechendem Zählerort im Haus öffnete und die Personen ins Treppenhaus gelassen habe.Ich wollte mich gerade in meine Badewanne begeben da klingelte es ein zweites Mal,weil anscheinend der Stromzähler nicht gefunden wurde.Daraufhin begab ich mich nur mit übergezogenem Bademantel und Sandalen bekleidet nach unten.Hier wurde ich sofort von den Beamten ohne Vorwarnung körperlich angegriffen und mit massiver Gewalt zu Boden gebracht wobei ich mir Hautabschürfungen im Gesicht, im linken Schulterbereich und den rechten Finger-Handknöcheln zuzog.Mein rechter Arm wurde mir trotz mehrmaligem Hinweis,daß ich in diesem eine Gelenk-Entzündung hätte, trotzalledem mit aller brachialer Gewalt nach hinten zum Anlegen der Handschließen, gebracht.Nebenbei wurde mir mündlich deutlich gemacht, daß gegen mich ein Haftbefehl zur Vollstreckung vorliegt der nun umgesetzt wird.Einen entsprechenden Gerichtsbeschluß konnte man mir zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen, da dieser sich im Fahrzeug befände. Eine unmittelbare Rechtsbelehrung ist auch nicht erfolgt.Eine Aufklärung meinerseits, daß eine Terminabsage seitens meines Anwalts schon damals, unmittelbar bereits erfolgt ist, interessierte die Beamten auch selbst im Fahrzeug nicht, in daß ich von meiner Seite aus widerstandlos, verbracht wurde.Mehrmaliges nachfragen im Treppenhaus, ob ich mich wenigstes noch richtig ankleiden dürfe, wurde mehrmals eindeutig abgelehnt.So wurde ich nur mit Bademantel und Sandalen und schmerzhaft angelegten Handschließen auf dem Rücken, zum zuständigen Amtsgericht in die Haftzelle verbracht.Ich mußte meinen Bademantel und meine Sandalen abgeben und erhielt im Gegenzug nur eine Decke.Während meines über 2-stündigen Aufenthalts in der Zelle kam es bei mir zu gesundheitlichen Problemen, da ich als Herzpatient schon3 Operationen hinter mir habe, bekomme ich unter Stress Brustschmerzen und hyperventilierte bedrohlich.Der Notarzt kam und versorgte mich notdürftig.Auch schaute er nach meinem rechten Schultergelenk, daß mir bei der Festnahme mit Gewalt nach hinten gedrückt wurde und beachtlich schmerzte.Im Fahrzeug, daß mich direkt zur Amtsgerichtszelle brachte, wurde mir vom neben mir sitzenden Hauptverursacher deutlich gemacht daß er sich überlegt, ob er nicht noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einleiten wird.Ich als Herzpatient, mit meinem Bademantel und Sandalen, gegen 6 Beamte mit Bewaffnung !!!???
    Das dreisteste am Schluß! Nach über 2 Stunden notdürftig bekleidet, bekam ich einen weißen Einmal-Overal und durfte meinen Badematel darüber anziehen und sollte dem Haftrichter zwecks Haftprüfung vorgeführt werden. Nach 5 Minuten Wartezeit im Flur mit den beiden Kripobeamten und meinen Handschließen, ging die Tür auf und eine Justizangestellte erschien und teilte mir mit, daß ich sehr viel Glück hätte, da der Haftbefehl aufgehoben wäre.Auf die Frage und den Einwand, daß die Terminabsage schon damals korrekt erfolgt ist, ging sie erst gar nicht ein, sondern meinte nur, wenn ich beim nächsten Gerichtstermin wieder nicht wahrnehme, würden die Auswirkungen schon einmal deutlich gemacht. Was auch immer sie damit meinte weiß ich nicht und will ich mir auch gar nicht vorstellen. Einem Haftrichter würde ich allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgeführt. Auf jeden Fall gingen das Kripo-Begleitperson und ich ohne Handschließen zum Eingang des Gerichtsgebäudes, dort wartete ich auf meine Ehefrau. Meine Frau wurde bereits vom Vormittag von dem Kripobeamten Her Reiß auf der Arbeit angerufen und über den Sachverhalt informiert. Dieser Anruf wurde über die Telefonzentrale Ihrer Firma durchgestellt. Für den Anruf, daß meine Frau mich abholen kann überließ mir Herr Reiß ( der Kripo-Haupttäter) großzügig sein Smartphone. Obgleich die Kripobeamten mit ihrem Dienstwagen an mir mit meiner dürftigen Bekleidung direkt vorbeifuhren, haben diese keinerlei Anstalten gemacht mich wieder nach Hause zu bringen.Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich keine aussichtsreichen Rechte gegenüber dem Staat, seinen Amtsträgern und Beamten habe?Oder ist es wieder einmal so, daß ich als Einzelperson gegen die Aussagen von 6 Kripobeamten chancenlos dastehe und muß ich bei erneuten Herzbeschwerden, bzgl. eines anberaumten Gerichtstermin diese vorrangig, ignorieren?
  • Elena Bleile schrieb am 23.01.2018, 14.55 Uhr:
    Ich hatte bis 2014 Kindergeld für meinen über 18jährigen Sohn bekommen er war auf der suche nach einem Ausbildungsplatz. Laut Familienkasse habe ich im August 2014 einen Aufhebungsbescheid bekommen ( was nicht der Fall war). Im August 2017 flatterte mir dann ein Bescheid von der Inkasso Familienkasse über 1020€ ins Haus. ich bin aus allen Wolken gefallen. Habe mich dann in Verbindung mit Familienkasse gesetzt. Dass ganze hat dann bis November 2017 gedauert (Sie haben meinen Anspruch nicht akzeptiert mit Begründung, ich konnte nicht nachweisen dass mein Sohn sich um die Ausbildungsstelle bemüht hätte ( ich sollte Absagen aus seine Bewerbungen vorlegen). Wer bewahrt Absagen auf die Bewerbungen 3 Jahre lang? Heute bekomme ich wieder einen Brief von der Inkasso ich soll 1060 € überweisen. Dass sind Säumnisszuschläge für komplette 3,5 Jahre. Bitte helfen Sie mir. Warum soll ich für etwas zahlen was ich vor 3 Jahre nicht erfahren habe?
Erstausstrahlungen
Deutsche TV-Premiere: Mi, 31.05.2017, hr-fernsehen
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