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Was man behalten darf Arbeitslose, die Hartz IV Leistungen erhalten, wissen: So leicht kommt man damit allein nicht über die Runden. Viele Bedürftige verdienen sich daher durch Gelegenheits- oder Nebenjobs etwas hinzu. Das ist erlaubt, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Alles, was man über diesen Freibetrag hinaus verdient, wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Schließlich soll das Ziel weiterhin sein, die Menschen aus Hartz IV wieder in die Vollbeschäftigung zu bringen. Wieviel man bei Hartz IV dazuverdienen darf und worauf man bei der Berechnung des Anspruchs achten muss, erklärt der WISO-Tipp am Montag, den 21. Juli 2014.
(ZDF)