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Die Heizung ist zu kalt, das Bad feucht, und von draußen nervt der Baustellenlärm. Mieter müssen sich nicht jede Unannehmlichkeit gefallen lassen. Sie können sich wehren und im Ernstfall einen Teil der Miete einbehalten. Laut dem Deutschen Mieterbund sind Feuchtigkeit, Schimmelpilz, Lärm und eine kaputte Heizung die häufigsten Gründe für eine Mietminderung. Doch ab wann darf man die Miete kürzen? Wie muss der Vermieter informiert werden? Und: Wie hoch darf die Kürzung ausfallen? Denn nur in Ausnahmefällen sind 100 Prozent erlaubt. Trotz grober Mängel zahlen viele Mieter die komplette Miete weiter - aus Angst vor einer Kündigung. Das muss nicht sein: Der WISO-Tipp zeigt Rechte und Pflichten bei einer Mietminderung.
(ZDF)