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Mancher Mieter, dem die Wohnung zu teuer geworden ist oder zu groß, weil zum Beispiel die Kinder ausgezogen sind, beabsichtigt, die frei gewordenen Zimmer unterzuvermieten. Dabei ist allerdings einiges zu beachten, egal ob man die Räume dauerhaft einem Untermieter oder vielleicht nur als Touristenunterkunft anbieten möchte. In jedem Fall muss die Erlaubnis des Wohnungseigentümers eingeholt werden.
(ZDF)