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So sparen Sie Steuern: Manche Arbeiten wie Putzen, Gartenarbeiten, Winterdienst oder Pflege werden als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Fiskus anerkannt. Dabei können maximal Arbeitskosten von 20 000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Aber akzeptiert das Finanzamt Leistungen, die bar bezahlt wurden? Diese und andere Fragen werden in der Sendung geklärt.
(ZDF)