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Am 9. Februar 2017 hat der 7. Senat des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts entschieden: Die 9. Elbvertiefung soll kommen. Doch der Schierlings-Wasserfenchel, der nur an der Tideelbe wächst, ist immer noch nicht richtig geschützt, und die zur Vertiefung geforderten Ausgleichsflächen reichen nicht aus. Anders gesagt: Gebaggert wird erst mal nicht. In dieser Schwebe lebt man an der Elbe seit Jahren.
(NDR)
Länge: ca. 60 min.