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Als der Maßnahmenvollzug im Jahr 1975 eingeführt wurde, stand ein humanistischer Gedanken dahinter: Eine Haftstrafe bewirkt bei psychisch kranken Tätern wenig, sie brauchen Behandlung. Wie steht es heute um diesen Grundgedanken des Maßnahmenvollzugs? Der Maßnahmenvollzug ist die schärfste Sanktion, die das Strafrecht kennt. Die Einweisung gilt präventiv - und unbegrenzt, in Einzelfällen lebenslang. Doch warum steigt die Zahl der Häftlinge im Maßnahmenvollzug seit Jahren so drastisch an?
(Servus TV)