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Nachtlinie

D, 2007–2024

Nachtlinie
BR/Ralf Wilschewski
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Vom Umgang mit rassistischer Gewalt

Folgeninhalt
29 Strafverfahren gegen ehemalige SS-Wachleute und KZ-Aufseher sind immer noch anhängig. Aber macht es heute noch Sinn, die mutmaßlichen, hoch betagten NS-Verbrecher vor Gericht zu stellen? Der Berliner Strafrechtanwalt Onur Özata kann diese Frage verstehen, bejaht sie aber zweifelsfrei. Er ist u. a. das Sprachrohr von Holocaust-Opfern, die als Zeugen vor den letzten Tätern in den Gerichtssälen stehen. Das Gerichtsverfahren etwa gegen den "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, im Jahr 2015 oder aktuell die Anklage gegen den SS-Wachmann Bruno D., sind nicht nur für die Opfer ein wichtiges Signal zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit. Die Verfahren kommen viel zu spät, und doch räumen sie mit dem weit verbreiteten Glaubenssatz auf, dass man sich nicht hätte wehren können als SS-Mann. "Jemand der Teil eines KZ-Systems war, hätte sich jederzeit versetzen lassen können. Und es war eben nicht so, dass man dann dafür sanktioniert worden wäre. Man hatte eine Wahl", so Onur Özata. Weshalb hat die Aufarbeitung so lange gedauert? Özata benennt die Kontinuitäten der bundesrepublikanischen Personalpolitik. Etwa 75% des Personals im Justizapparat der Adenauerregierung in den Fünfzigerjahre hatte nur wenige Jahre zuvor noch ein braunes Parteibuch gehabt. Onur Özata ist auch spezialisiert auf rechtsextreme Taten, die in jüngerer Vergangenheit geschehen sind. Im Gespräch mit Andreas Bönte berichtet er von den Begegnungen mit seinen Mandanten, wie etwa Angehörigen der Opfer der NSU-Morde und des rechtsextrem motivierten OEZ-Attentats in München sowie mit Überlebenden des Terroranschlags in Halle im Oktober 2019.
(BR Fernsehen)
Länge: ca. 30 min.
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Deutsche TV-Premiere: Di, 11.02.2020, BR
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