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Gibt es Streit ums Kind, entscheiden Familiengerichte über das Sorgerecht. Was aber, wenn Mütter oder Väter die gerichtliche Entscheidung nicht akzeptieren und mit dem Kind untertauchen? Dann spricht man von Kindesentführung. Das ist nicht nur für die Kinder ein Schock - es ist auch eine Straftat. Wird das Kind ins Ausland entführt, hat es der in Deutschland zurückgelassene Elternteil besonders schwer.
(RTL)