Folgeninhalt
In Teil zwei legt ein medizinischer Bericht nach dem Crash dar, dass die Fahrerin einen leichten Schlaganfall erlitten hat. Die Richter müssen bestimmen, ob der Schlaganfall der Grund für den Unfall oder die Folge davon war. Die Expertenmeinung liefert dabei ein Unfallhergangsgutachter.
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Länge: ca. 22 min.