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Frau L. sitzt eine mehrjährige Haftstrafe in der Justizanstalt Schwarzau ab. Die junge Mutter hat das Glück, zumindest die ersten drei Jahre ihrer beiden Zwillinge miterleben zu dürfen. Denn so lange können Straftäterinnen ihren Nachwuchs in Österreich mit in die Haft nehmen - vorausgesetzt das Gericht genehmigt das.
(ATV)