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Am 28. September 2025 entscheidet die Stimmbevölkerung über einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum. Wird die kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt, fällt der Eigenmietwert. Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Mieter?
(SRF)