Folgeninhalt
Die Macht der Regierenden ist in Demokratien eingeschränkt - zeitlich durch das Wahl-Mandat, inhaltlich durch die Schranken des Rechts. Das steht in den Verfassungen aller demokratischen Staaten und ist das ureigenste Wesen von Demokratien.
Was US-Präsident Donald Trump jedoch von diesen Schranken seiner Machtbefugnisse hält, scheint immer wieder auf. Beispiel: internationales Recht, Völkerrecht. In einem Interview mit der „New York Times“ sagte er dazu ganz offen, er brauche kein Völkerrecht. Das Einzige, was ihn stoppen könne, seien seine eigene Moral und sein Verstand.
Das führt unweigerlich zu der Frage: Welches Rechtsverständnis hat Donald Trump? Überziehen wir, wenn wir jemanden, der - egal ob im internationalen oder im nationalen Recht - die Schranken des Rechts nicht für sich gelten lassen will, auf einem gefährlichen Weg Richtung Autokratie wähnen?
Moderatorin Michaela Kolster diskutiert über den fortschreitenden Um- und Abbau der US-Demokratie durch die Trump-Administration mit ihren Gästen:
- Sara Nanni (Grüne), Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages
- Prof. Russell Miller, Verfassungsrechtler Washington and Lee University School of Law
Was US-Präsident Donald Trump jedoch von diesen Schranken seiner Machtbefugnisse hält, scheint immer wieder auf. Beispiel: internationales Recht, Völkerrecht. In einem Interview mit der „New York Times“ sagte er dazu ganz offen, er brauche kein Völkerrecht. Das Einzige, was ihn stoppen könne, seien seine eigene Moral und sein Verstand.
Das führt unweigerlich zu der Frage: Welches Rechtsverständnis hat Donald Trump? Überziehen wir, wenn wir jemanden, der - egal ob im internationalen oder im nationalen Recht - die Schranken des Rechts nicht für sich gelten lassen will, auf einem gefährlichen Weg Richtung Autokratie wähnen?
Moderatorin Michaela Kolster diskutiert über den fortschreitenden Um- und Abbau der US-Demokratie durch die Trump-Administration mit ihren Gästen:
- Sara Nanni (Grüne), Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages
- Prof. Russell Miller, Verfassungsrechtler Washington and Lee University School of Law
(Phoenix)







