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Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten: Immer mehr Menschen möchten sich zuckerfrei oder zuckerreduziert ernähren. Das hat auch die Lebensmittelindustrie entdeckt. Doch der Inhaltsstoff IMO darf in der EU als "Ballaststoff" deklariert werden und fällt daher aus der Kohlenhydratberechnung heraus, obwohl er den Blutzuckerspiegel in die Höhe treibt. Warum ist das erlaubt?"
(SR)











