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59

Wenn Frauen morden

D, 2009

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Das Blaubeer-Mariechen

Folgeninhalt
Eine Frau mittleren Alters geht 1983 in Mönchengladbach zur Polizei. Den Kriminalbeamten erzählt sie, sie sei gerade dabei, sich von ihrem Mann zu trennen. In dem Zusammenhang hätte die Schwiegermutter ihr gedroht, dass es ihr so ergehen könne wie deren Männern. Die hätte die Schwiegermutter wahrscheinlich vergiftet. Die Kriminalbeamten denken zunächst, dass die Frau nur ihre Familienstreitigkeiten mit Hilfe der Polizei austragen will, denn die Geschichte scheint reichlich unglaubwürdig zu sein. Allerdings ist da auch die Rede von einer gefälschten Unterschrift des letzten Ehemanns der Schwiegermutter bei der Bank, und das kann man einfach nachprüfen. Eine Untersuchung der Unterschrift ergibt: Sie ist tatsächlich gefälscht. Nur sehr widerstrebend stimmt der Staatsanwalt einer Exhumierung des Toten zu, und tatsächlich findet der Toxikologe im Magen der Leiche Reste von Thiophosphorsäure, des Wirkstoffs in dem bekannten Pflanzengift E 605. Die Verdächtige wird vorgeladen, eine biedere alte Frau, bekannt als gute Mutter von sechs Kindern. Nach längerem Verhör gesteht sie, zwei Ehemänner und einen Lebensgefährten mit Gift umgebracht zu haben. Neun Tage später legt sie überraschend nach und macht reinen Tisch: Anfang der 60er Jahre hat sie schon ihren Vater mit vergiftetem Blaubeer-Pudding umgebracht, als der tyrannische Mann zum Pflegefall wurde und ihr Familienleben bedrohte. Genauso erging es später einer allein stehenden Tante, die die Mörderin in die Familie aufgenommen hatte. Als die Frau pflegebedürftig wurde, musste sie sterben. Die beiden Ehemänner und der Lebenspartner seien penibel und herrschsüchtig gewesen, hätten gedroht, sich sexuell an den Kindern oder Enkeln zu vergehen oder seien kurz davor gewesen, die von der Täterin begangenen Unterschlagungen aufzudecken. Das verschwundene Geld war den Kindern der Täterin zugute gekommen. Der Fall erregt großes Aufsehen. Im Sommer 1983 steht das "Blaubeer- Mariechen" in Mönchengladbach vor Gericht und wird zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung schwerer Schuld verurteilt.
(SWR)
Länge: ca. 45 min.
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Deutsche TV-Premiere: Mo, 26.01.2009, Das Erste
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