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Ein Vermieter darf nur wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er einen triftigen Grund hat. Dass er Eigentümer ist und seine eigenen vier Wände einmal für sich beanspruchen will, reicht allgemein nicht aus. Häufig entstehen Streitigkeiten, die sogar vor Gericht landen. Das passiert zum Beispiel wenn anstelle des Vermieters etwa dessen Verwandtschaft, Pflegepersonal oder ein Aupair die Wohnung nutzen soll, der Mieter aber keinen vergleichbaren Wohnraum findet. Mieter haben auch gute Karten, wenn ihnen ein Umzug wegen Alter oder Krankheit nicht zugemutet werden kann. Ob dadurch dem Eigentümer die Selbstnutzung verweigert werden kann, was bei Eigenbedarfskündigungen erlaubt ist und was nicht, klärt der WISO-Tipp.
(ZDF)
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