Das Film- und Fernsehserien-Infoportal

Log-In für "Meine Wunschliste"

Passwort vergessen

  • Bitte trage Deine E-Mail-Adresse ein, damit wir Dir ein neues Passwort zuschicken können:
  • Log-In | Neu registrieren

Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung

  • Anmeldung zur kostenlosen TV-Termin-Benachrichtigung für

  • E-Mail-Adresse
  • Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
  • Fragen & Antworten

Prozess um "Tatort"-Vorspann

von Michael Brandes in Vermischtes
(26.11.2009, 00.00 Uhr)
Grafikerin klagt nach 40 Jahren auf Nachvergütung
WDR

Vor dem Landgericht München beginnt am 16. Dezember ein Prozess, der den berühmten  "Tatort"-Vorspann zum Thema hat. Seit der ersten Folge im Jahr 1970 blieb er unverändert: Augen, die von einem Fadenkreuz eingekreist werden, laufende Beine, ein Fingerabdruck. Die Körperteile gehören dem Schauspieler Horst Lettenmeyer, der für die Aufnahmen nach eigenen Angaben bis heute nur 400,- DM erhalten hat. Anders als Lettenmeyer, der sich öffentlich beschwert, aber nie geklagt hat, kassiert der Komponist der Titelmusik, Klaus Doldinger, pro ausgestrahlter Folge weiter mit: Er bekommt Zahlungen über die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema.

Eine dritte Beteiligte zieht nun vor Gericht, um auf Nachvergütung zu klagen: Die freiberufliche Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa ist nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die Erfinderin des Vorspanns. Der verantwortliche BR-Redakteur Peter Hoheisel, der allgemein als Vater des "Tatort"-Vorspanns gehandelt wird, hatte laut Böttrich-Merdjanowa lediglich einen Designer-Wettbewerb initiiert und dann den Auftrag zur Herstellung erteilt. Ihr eigener, im Auftrag einer Münchner Produktionsfirma eingereichter Entwurf, sei damals angenommen und eins zu eins umgesetzt worden, sie selbst habe die Innenaufnahmen mit Horst Lettenmeyer geleitet. Auch die Trickaufnahmen, wie etwa das Fadenkreuz, die tanzenden Buchstaben oder die Fingerabdruck-Spirale, seien von ihr gestaltet und umgesetzt worden. Für ihre Arbeit habe sie damals 2500,- DM brutto bekommen.

Zu wenig aus heutiger Sicht? Die Grafikerin klagt auf eine angemessene finanzielle Beteiligung und will als Urheberin genannt werden. Den Streitwert schätzt ihr Anwalt Nikolaus Reber vorläufig auf 150.000 Euro. Allein bei ARD und ORF sei in 40 Jahren mindestens 19.200-mal ein "Tatort" gesendet worden. Dazu kämen Ausstrahlungen im Ausland und die DVD-Verwertung. Einzelne Bilder des Vorspanns seien sogar als Marke beim Patentamt angemeldet worden.

Beklagte in diesem komplizierten Rechtsstreit sind der BR und der WDR. Laut BR-Anwalt Stefan Frank gehe es um schwierige Rechtsfragen, "die gerichtlich so noch nicht geklärt worden sind". Den Urheber eines Vorspanns zu nennen, sei aber jedenfalls unüblich: "Außerdem machen die guten Krimis den Erfolg der Serie aus, nicht der Vorspann."


Beitrag/Regelverstoß

  • Bitte trage den Grund der Meldung ein:
  •  

Leserkommentare

  • Kate schrieb via tvforen.de am 29.11.2009, 10.44 Uhr:
    Tatort schaue ich nie, da würde ich eher "Bauer sucht Frau" freiwillig sehen, aber so gar ich kenne den Vorspann und zumindest eine namentliche Nennung hat sie verdient, über das Geld kann man streiten, aber immerhin läuft der Schmarrn seit 40 Jahren regelmäßig im deutschen Fernsehen und dafür wurde sie am Anfang sicher nicht bezahlt!
    Und ich denke nicht, dass ihr das nach 40 Jahren spontan eingefallen ist, ich denke, dass die Dame festgestellt hat, dass die Sendung nach wie vor immer noch erfolgreich mit ihrem Vorspann läuft.

    Und noch ein Wort zu der Bemerkung über ABM für Richter:
    Die haben auch so genug zu tun, da der Stadt nicht einstellt, da brauchen die garantiert nicht solche Prozesse auch noch.
  • Simba schrieb via tvforen.de am 26.11.2009, 16.45 Uhr:
    Das fällt der guten Frau nach 40 Jahren ein...
  • Pete Morgan schrieb via tvforen.de am 26.11.2009, 16.57 Uhr:
    Wahrscheinlich droht wegen Auftragsmangel Hartz IV - ja, ja, wir freischaffenden haben's halt schwör in dieser Welt...
    Der Lonewolf Pete
  • klaus34 schrieb via tvforen.de am 28.11.2009, 23.51 Uhr:
    Der letzte Abschnitt stimt nicht. Nie hat ein Vorspann so große Bedeutung gehabt wie bei den 007-Filmen (als sie noch 007-Filme waren) Es gab eine eigen Produktionsfirma und die Vorspanne wurden in Dokufilemen diskutiert!
    Die Prozesse sind doch nur ABM für arbeitslose Richter. Gebt dnen doch ihr Geld, Ihgr nehmt doch durch Werbung genug ein!