Bundesfinanzhof: "Big Brother"-Teilnahme gilt als Arbeit

Sieger muss Steuern nachzahlen
Sascha Sirtl
Bild: RTL II

Sind sie nun Schauspieler oder Kandidaten? Für den Bundesfinanzhof in München ist der Status der "Big Brother"-Teilnehmer nun jedenfalls klar. Wie das Hamburger Abendblatt unter Berufung auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa berichtete, entschieden die obersten Finanzrichter am Mittwoch, dass es sich bei der Fernsehshow nicht um ein Spiel handele, sondern um Arbeit (Aktenzeichen IX R 6/10). Demzufolge müsse der Gewinner der fünften Staffel, Sascha Sirtl, sein Preisgeld in Höhe von einer Million Euro auch als Einkommen versteuern. Das bedeutet, dass er dem Fiskus knapp die Hälfte der Million überweisen muss, weil die unter steuerpflichtige "sonstige Einkünfte" fällt.

Der Bundesfinanzhof begründete seine Entscheidung demnach mit den Vertragsbedingungen der RTL II-Show, denen zufolge sich jeder Teilnehmer dazu verpflichtet habe, sich während des gesamten "dortigen Aufenthalts ununterbrochen beobachten und belauschen zu lassen", an Wettbewerben ("Matches", "Challenges") teilzunehmen und Verwertungsrechte an allen Bildern "umfänglich" an die Produktionsfirma abzutreten. Damit habe Kandidat Sirtl sein Geld für "geschuldete und erbrachte Leistungen" bekommen - auch wenn es sich dabei nicht um harte körperliche Arbeit, sondern eher um alltägliche Tätigkeiten gehandelt habe.

Die Finanzrichter zogen mit ihrem Urteil auch eine klare Grenze zwischen dem Spielgewinn und einem Gewinn aus einer Lotterie. Während Lotteriegewinne nicht versteuert werden müssten, weil bei ihnen das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehle, sei bei der Spielshow durch das Preisgeld ein hoher Anreiz dagewesen, sich positiv darzustellen und anzustrengen.

Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies äußerte gegenüber dpa, dass das Urteil auch Folgen für andere Fernsehformate wie "Deutschland sucht den Superstar", "Das Supertalent" oder "Germany's Next Topmodel" haben könnte: "Der Zeitfaktor ist entscheidend, wenn da jemand mit gewisser Dauer eingebunden ist", erklärte er.

08.06.2012 - Mario Müller/wunschliste.de in Serien (deutsch)
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  • #881224#881224schrieb am 02.07.2012, 20.30 Uhr:

    Ob es jetzt nach diesem Urteil NOCH schwieriger wird, neue Kandidaten zu finden und eine 12. Staffel NOCH WEITER in die Ferne rückt ? Wie John de Mol in einem Interview sagte, sei "die Zeit des Leute-vor-die-Kamera-Zerrens" vorbei. Was meint ihr, wird eine 12. Staffel WAHRSCHEINLICHER oder UNWAHRSCHEINLICHER ?
  • Beverly BoyerBeverly Boyerschrieb am 11.06.2012, 16.58 Uhr: via tvforen.de

    So sieht es wohl aus.
  • shoemaker-levyshoemaker-levyschrieb am 10.06.2012, 10.54 Uhr: via tvforen.de

    Im Urteil des Gerichtshofs ist das etwas anders nachzulesen. Zum einen stand im Vertrag, den Sascha Sirtl mit der Big Brother-Produktionsgesellschaft abschloß, schon drin, dass er als Teilnehmer der...
  • taipantaipanschrieb am 10.06.2012, 00.31 Uhr: via tvforen.de

    Er ist durch alle Instanzen gegangen, da dauert es halt länger. Und er weiß seit seinem ersten Steuerbescheid (erhalten vermutl. 2005) für das Gewinnjahr, das er zahlen muß (wenn das Finanzamt...
  • Pete MorganPete Morganschrieb am 09.06.2012, 20.02 Uhr: via tvforen.de

    Man sieht wieder mal, es gibt keine Grenzen für den deutschen Fiskus, wenn er an das Geld der Bürger will. Und es verjährt auch nix. Tja, so wird ein Big brother-gewinner den rest seines lebens an...
  • IrrgebirgeIrrgebirgeschrieb am 09.06.2012, 15.28 Uhr: via tvforen.de

    Aha, nach sieben Jahren wird entschieden, dass der Gewinn gemäß eines Arbeitsverhältnisses versteuert werden muss. Und dann auch noch gleich die Hälfte des ganzen Gewinns. In meinen Augen ist das...
  • satschesatscheschrieb am 09.06.2012, 10.23 Uhr: via tvforen.de

    Ist es nicht egal, ob er was verschenkt hat oder nicht? "Verdient" hat er das Geld doch schließlich. Und wenn er was verschenkt hat, müsste der Beschenkte dann nicht auch Schenkungssteuer zahlen?
  • WadersWadersschrieb am 08.06.2012, 19.07 Uhr: via tvforen.de

    RTL2 hat doch damals immer damit geworben "Steuerfrei". Und hat der nicht den 2. Platz "Franzi" was abgegeben? Müssen die anderen Gewinner jetzt auch nachzahlen? Oder haben die eventuell gezahlt?...
  • SAS Prinz MalkoSAS Prinz Malkoschrieb am 08.06.2012, 10.57 Uhr: via tvforen.de

    Scheint mir irgendwie auch logisch bei Big Brother. Was die talentwettbewerbe anbetrifft,so ist die rechtliche Frage wohl, ob es einen (Arbeits)kontrakt (beiderseitig unterschrieben) gibt (wie bei BB)...
  • HolgerHolgerschrieb am 08.06.2012, 10.50 Uhr:

    Hm, wenn die Gameshow-Teilnahme da als Arbeit gilt, sollten sich die Ex-"Kandidaten" dann jetzt mal um ihre arbeitsrechtlichen Rechte kümmern. Angemessener Stundenlohn, Überstunden und Urlaub müssten auch nachgezahlt werden.

    Und in der nächsten Runde gründen die Kandidaten dann einen Betriebsrat und können nicht mehr rausgewählt werden.

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