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"Frauentausch"-Opfer gewinnt Klage gegen Constantin

von Mario Müller in News national
(11.08.2012, 16.18 Uhr)
Wichtiges Grundsatzurteil gegen Doku-Soaps gefällt
RTL II
"Frauentausch"-Opfer gewinnt Klage gegen Constantin/RTL II

Dass bei der Produktion von Doku-Soaps immer wieder Menschen vorgeführt und denunziert werden, beim nachträglichen Schnitt der Sendung Zusammenhänge verändert und falsch dargestellt werden, und die Mitwirkenden durch umfangreiche Verträge zum Stillschweigen über die Produktion verpflichtet werden, ist mittlerweile recht bekannt. Gerade wegen dieser Verträge trauen sich nur wenige Betroffene, im Nachhinein juristisch gegen die Produktionsfirma vorzugehen.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, gewann jetzt eine ehemalige Mitwirkende der RTL II-Sendung  "Frauentausch" einen Gerichtsprozess gegen die Münchner Produktionsfirma Constantin Entertainment, weil sie und ihre Familie in einer 2008 ausgestrahlten Folge durch die Nachbearbeitung lächerlich gemacht wurde, der Ehemann von seinen Arbeitskollegen verspottet und die Kinder in der Schule gehänselt wurden.

Das Berliner Landgericht hatte sich seit März diesen Jahres mit dem Fall beschäftigt und schließlich klargestellt, dass man "mit derartigen nachträglich erfolgenden Bearbeitungen, die nur das Ziel der Verspottung haben, nicht rechnen müsse," wenn man "in die Anfertigung von Filmaufnahmen für ein Fernsehformat mit Dokumentationscharakter einwilligt".

Zudem könne sich Constantin Entertainment nicht darauf berufen, dass die Klägerin die Sendung ja gekannt habe und damit gewusst habe, worauf sie sich einlasse. Hierzu erklärten die Richter, dass den Redakteuren der Firma "nicht verborgen geblieben sein könne, dass die Klägerin intellektuell schnell überfordert ist und offensichtlich keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien hatte." Daher hätte man sie gerade deshalb explizit darauf hinweisen müssen, dass eine nachträgliche Bearbeitung der Aufnahmen dazu führen kann, "dass Familienmitglieder lächerlich gemacht und verspottet werden."

Die Folge darf laut Gericht nicht mehr wiederholt werden. Die von der Klägerin geforderte Geldentschädigung wurde allerdings abgewiesen, da die Klägerin zwar in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei, jedoch "keine besonders schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" vorliege. Laut Constantin-Geschäftsführer Onno Müller habe das Gericht damit auch deutlich gemacht, dass "etwaige Beeinträchtigungen der Klägerin als nicht schwerwiegend zu beurteilen" seien. Und das, obwohl die Familie der Klägerin sich sogar entschieden hatte, aus ihrem Heimatort wegzuziehen.

Das Urteil könnte für Fernsehproduzenten weitreichende Konsequenzen haben, da sie ihre Protagonisten ab jetzt entweder im Vorfeld über mögliche Manipulationen intensiv aufklären müssen, oder diese gar nicht erst vornehmen sollten, um keine weiteren Gerichtsprozesse zu verlieren.


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Leserkommentare

  • Serienfan47 schrieb am 13.08.2012, 15.37 Uhr:
    Erschütternd. Ein Massenmedium stellt Menschen, wie das Gericht selbst feststellt, "lächerlich und verspottend" dar und versucht sie durch Knebelverträge zum Schweigen zu zwingen. Laut SZ war es für die Familie so schlimm, dass sie aus ihrem Heimatort wegzog. Und das ist laut Gericht noch immer keine "besonders schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts". Von "weitreichenden Konsequenzen" für die Fernsehproduzenten sehe ich da nichts.
  • #858872 schrieb am 13.08.2012, 09.34 Uhr:
    Dieses gesamte Format „frauentausch“ ist doch darauf angelegt Menschen zu verunglimpfen.
    Augenscheinlich vermeidet die Produktionsfirma doch das normale Leben zu zeigen.
    Stellt sich die Frage wer schaut sich das überhaupt an? Fremdschämen als Freizeitbeschäftigung?
    Zumal ja auch dieses Urteil zeigt das das Material so geschnitten wird das es die Realität völlig verzerrt.
    Typisch RTL eben Propaganda der schlimmsten Sorte.
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 11.08.2012, 19.45 Uhr:
    Sehr geehrter Mario Müller.
    Ich will nur anmerken: Es heißt "Im März diese[B]s[/B] Jahres" und nicht "diesen Jahres".
    Es gibt keinen halben Genitiv. ;)
  • Leo schrieb via tvforen.de am 11.08.2012, 21.02 Uhr:
    andreas_n schrieb:
    Es gibt keinen halben Genitiv. ;)

    Weiß man's? Ich habe bei Spiegel online diese Woche gleich zweimal gelesen: "Er nahm sich diesen Mädchens/Sportlers an." Grammatische Regeln ändern sich eben ganz, ganz plötzlich ... ;o)
  • andreas_n schrieb via tvforen.de am 11.08.2012, 21.30 Uhr:
    Aber, zum Ausgleich möchte ich den Verfasser auch noch mal loben - und zwar für den korrekten Genitiv bei "wegen diese[B]r[/B] Verträge". Das ist auch nicht selbstverständlich.
  • Anonymer Teilnehmer schrieb via tvforen.de am 12.08.2012, 00.41 Uhr:
    "Weiß man's? Ich habe bei Spiegel online diese Woche gleich zweimal gelesen: "Er nahm sich diesen Mädchens/Sportlers an." Grammatische Regeln ändern sich eben ganz, ganz plötzlich ... ;o)"
    -------------------------
    Bei Online-Beiträgen -egal woher!- wundert mich gar nichts mehr. Der sollte sich mal lieber seinen Gehirns annehmen... ;->
  • argh schrieb via tvforen.de am 12.08.2012, 02.36 Uhr:
    Bei "Spiegel Online" Beiträgen liegt das grammatikalische Niveau sicherlich in den meisten Fällen über dem inhaltlichen. 8)