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KJM-Bericht: "UFC", Sido und die "Mädchen-Gang" im Visier

von Michael Brandes in Vermischtes
(18.01.2011, 00.00 Uhr)
Kommission stellt elf Verstöße gegen Jugendschutz fest
UFC

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrem Prüfbericht für das 4. Quartal 2010 elf Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im TV-Bereich dokumentiert.

In zwei Fällen stellte die KJM Verstöße wegen "offensichtlich schwerer Jugendgefährdung" fest. Betroffen sind die  "Ultimate Fighting"-Sendungen "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night # 109", die das DSF (inzwischen: Sport1) Anfang 2010 im Nachtprogramm ausstrahlte. Beide Sendungen hätten nach Ansicht der KJM nicht im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Besonders problematisch sei, "dass gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus, wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner oder das Weiterführen eines Kampfes, obwohl der Kontrahent bereits blutet, gebrochen werden." Die körperliche Unversehrtheit werde zu Unterhaltungszwecken instrumentalisiert, und eine Nachahmungsgefahr, gerade bei älteren Jugendlichen, sei nicht auszuschließen.

Schon im Februar 2010 hatte die KJM die "UFC"-Formate öffentlich kritisiert, sah aber aufgrund einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit, ein Ausstrahlungsverbot zu erzwungen (wunschliste.de berichtete). Ein TV-Verbot erwirkte allerdings die für das DSF-Programm zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die "Ultimate Fighting Championship" (UFC) hat inzwischen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht (wunschliste.de berichtete).

Die KJM stellte außerdem in fünf Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-jährige Zuschauer fest. Diese Sendungen hätten erst nach 22.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Betroffen sind drei Episoden der Reality-Show  "Bully Beatdown" (MTV, 21.30 Uhr), bei der sich Opfer von "Schulhofschlägern" an ihren Peinigern rächen können, indem sie sie mit einem professionellen "Ultimate Fighting"-Kämpfer in den Ring schicken. Im Mittelpunkt der Sendung stehe nicht "die Läuterung des Peinigers, sondern die Befriedigung von Rachegefühlen". Zu kritisieren sei vor allem die Darstellung von Gewalt als legitimes Mittel zur Konfliktlösung.

Gerügt wurde auch die Pilotepisode der  "Mädchen-Gang" (RTL II), in der aggressive und gewalttätige junge Frauen innerhalb von drei Wochen zu sozialverträglichen Menschen erzogen werden sollen. Zahlreiche Beschimpfungen und Gewalthandlungen wurden dabei ausführlich in Szene gesetzt. "Auch wenn es sich primär um gespielte Szenen handelt, ist hier aufgrund der Sendezeit von 20 Uhr nach Auffassung der KJM ein hohes Problempotenzial für Kinder und Jugendliche zu sehen". Weitere Folgen der Doku-Soap wurden geprüft, aber nicht als Verstoß gewertet, weil darin im Gegensatz zur Pilotfolge das Verhalten der Mädchen negativ kommentiert wurde. Der fünfte Fall betrifft den Sender Anixe, der einen Trailer zum Spielfilm "Schön bis in den Tod" wegen der FSK 16-Freigabe erst nach 22 Uhr hätte senden dürfen.

In vier Fällen wurde eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige festgestellt. Erst nach 20.00 Uhr hätte die Dating-Show "Sido Sexposed" im MTV-Tagesprogramm gezeigt werden dürfen. Darin unterhält sich laut KJM "der als Gangsta- und Pornorapper bekannt gewordende Sido (ohne Maske) und sein Alter Ego (mit Maske) mit zwei Frauen. Die, die ihm besser gefällt, bekommt ein Date mit ihm. Im Lauf der Sendung fallen diverse frauenfeindliche und anzügliche Sprüche". Weil junge Frauen in "Sido Sexposed" ausschließlich als Sexobjekt dargestellt wurden, könne die Sendung "durch das Propagieren einseitiger Rollenklischees" Kinder unter zwölf Jahren in ihrer Selbstfindung im Hinblick auf die sexuelle Entwicklung beeinträchtigen. Bemängelt wurden außerdem ein 16-minütiger Beitrag von  "Galileo History" (Pro Sieben, Tagesprogramm) zum Thema Hexenverfolgung, ein Anixe-Trailer zum Spielfilm "Legion" und ein während des  "Trödeltrupps" ausgestrahlter Imagetrailer von RTL II, der eine für diese Sendezeit "nicht zu vernachlässigende Menge an Gewalt und abschreckende Bilder" beinhaltete.


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Leserkommentare

  • TVfan91 schrieb via tvforen.de am 18.01.2011, 17.41 Uhr:
    Was hierzulande abgeht ist echt nicht mehr feierlich, bei dem RTL & Co. Mist ist mir die Beanstandung ja noch egal, aber nicht bei der UFC, in allen Ländern ist ist fast ausnahmslos erlaubt, weil sie strenge Regeln hat, nur hierzulande wird sie "unter Verschluss" gehalten, eine Frechheit!