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Ein Mann tötet einen guten Bekannten mit 232 Messerstichen, und wirkt völlig ungerührt. Eine Frau injiziert ihrem Kind Haushaltsreiniger, um dafür bewundert zu werden, wie rührend sie sich um das kranke Kind kümmert. Sind diese Menschen verantwortlich für ihre Tat? Sind sie schuldfähig und müssen daher verurteilt werden? Das sind nur zwei der Fälle, mit denen Peter Winckler als Gerichtspsychiater konfrontiert ist. Seine Aufgabe ist zu untersuchen, ob der Beschuldigte während der Tat bei Verstand war. Wincklers Einschätzung kann dazu führen, dass der eine Täter für vermindert schuldfähig erklärt wird und nach wenigen Jahren freikommt, hingegen ein anderer zu lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung verurteilt wird.
(WDR)
Länge: ca. 30 min.