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Kratzer im Parkett, ausgelaufene Waschmaschinen, undichte Fenster oder Schimmel - Schäden in der Mietwohnung sorgen oft für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Oft herrscht Uneinigkeit darüber, wer die Kosten der Schäden übernehmen muss. Grundsätzlich gilt: Bei Mietobjekten muss sich der Vermieter um Schäden und Reparaturen kümmern. Doch es gibt Ausnahmen. Der "WISO"-Tipp informiert.
(ZDF)


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