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Härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch - Reicht das?

Folgeninhalt
Lüdge, Münster, Bergisch Gladbach: In Nordrhein-Westfalen sind zuletzt ganz besonders schwere Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden. Je stärker sich die Ermittlungsbehörden diesem Feld widmen, desto mehr finden sie. Allein im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach gibt es 30.000 Spuren zu möglichen Tatverdächtigen. Wird in Deutschland zu wenig gegen Kindesmissbrauch unternommen? Angesichts der Zunahme an bekannt gewordenen Fällen will Justizministerin Lambrecht die Strafen für sexualisierte Gewalt bei Kindern und den Besitz von Kinderpornographie verschärfen. Künftig soll sexueller Missbrauch generell als Verbrechen eingestuft werden. Reicht das aus, um diese entsetzlichen Verbrechen zu verhindern oder brauchen wir einen viel größeren Ansatz? Von den unionsgeführten Landesinnenministern und vom Bundeskriminalamt kommt immer wieder der Wunsch, die höchst umstrittene Vorratsdatenspeicherung zu nutzen, um Täter im Netz besser verfolgen können. In Deutschland ist die flächendeckende Speicherung von Nutzerdaten derzeit verboten. Würde das den Ermittlern weiterhelfen, um die Täter ausfindig zu machen, wäre das auch verhältnismäßig? Welche Rolle spielen bei der Aufklärung Jugendämter und Familiengerichte, wo wichtige Informationen über Vorstrafen verloren gingen, Kinder nicht angehört wurden und sie deshalb in Familien mit polizeibekannten Pädophilen allein blieben? Fakt ist: Häufig sind es keine Fremden, die die Kinder missbrauchen, sondern Männer aus dem unmittelbaren Umfeld.
(ARD)
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