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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat beschlossen, dass im Geburtenregister noch in diesem Jahr ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein wird. Dann werden Menschen nicht mehr nur in "weiblich" und "männlich" aufgeteilt, sondern können auch "anders" oder "divers" sein. Für diese Sendung versuchten die Redaktoren des Wissenschaftsmagazins herauszufinden, was "Intersexualität" bedeutet.
(WDR)
Aktualisierte Fassung unter dem Titel "Intersexualität - Warum es mehr als zwei Geschlechter gibt" im Jahr 2020