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Schlesinger kann nachweisen, dass Staatsanwalt Cordelis absichtlich das Transkript einer der Kinderaussagen aus den Akten entfernt hat. In der Befragung hatte das befragte Mädchen - verwirrt durch suggestive Fragen - den Staatsanwalt selbst des sexuellen Missbrauchs bezichtigt. So kann Schlesinger schließlich durchsetzen, dass die Kinderaussagen der erneuten Prüfung durch ein zweites Gutachten unterzogen werden.
(VOX)