Das Film- und Fernsehserien-Infoportal

Log-In für "Meine Wunschliste"

Passwort vergessen

  • Bitte trage Deine E-Mail-Adresse ein, damit wir Dir ein neues Passwort zuschicken können:
  • Log-In | Neu registrieren

Registrierung zur E-Mail-Benachrichtigung

  • Anmeldung zur kostenlosen Serienstart-Benachrichtigung für

  • E-Mail-Adresse
  • Für eine vollständige und rechtzeitige Benachrichtigung übernehmen wir keine Garantie.
  • Fragen & Antworten
4

Die andere Frage

D, 2024–

Die andere Frage
Funk
Serienticker
  • 4 Fans
  • Serienwertung0 51454noch keine Wertungeigene: –
02

Randale beim Fußball: Keiner stoppt Krawall-Fans

Folgeninhalt
Eine Experten-Kommission empfiehlt: Abtreibung in der frühen Phase einer #Schwangerschaft soll legalisiert werden. Schon lange ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland viel diskutiert. Auf der einen Seite: Menschen, die ungeborenes Leben grundsätzlich schützen wollen und konsequent gegen Abtreibungen sind. Auf der anderen Seite: Menschen, für die die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der Frau an erster Stelle steht und die für Abtreibung sind. Mit der neuen Empfehlung wird wieder diskutiert: Wird Abtreibung zu einfach?

In § 218 des Strafgesetzbuches steht: “Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”. Allerdings bleibt eine Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei:

- Wenn die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, und sich die Schwangere von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen hat.

- Wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat, z.B. Vergewaltigung, entstanden ist.

- Wenn die Schwangerschaft und das Kind die Frau körperlich oder mental zu sehr belasten würde.

Die von der Ampel-Koalition eingesetzte Experten-Kommission hat jetzt empfohlen, Abtreibungen zum Teil zu legalisieren. Sie fordert auch, dass Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, dafür gut erreichbare Einrichtungen finden. Ob es vorher eine verpflichtende Beratung geben soll – wie aktuell – überlässt sie aber dem Gesetzgeber.

Für spätere Zeitpunkte in der Schwangerschaft wägt die Kommission ab: Rechte der Frau und die Belange des Ungeborenen. Auch hier soll der Gesetzgeber entscheiden, bis wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich sein soll. Nur eines ist für die Kommission klar: Sobald der Fötus auch außerhalb des Uterus lebensfähig ist, sollen Abtreibungen nicht legal sein. Allerdings sollen auch hier medizinische Gründe eine Ausnahme erlauben.
(ARD Mediathek)
Länge: ca. 12 min.
Folge "Randale beim Fußball: Keiner stoppt Krawall-Fans" anschauen
kompakte Ansicht
  • funk
Episodenkommentare
Erstausstrahlungen
Deutsche Streaming-Premiere: 09.05.2024 (Funk)
TV-Termine