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Die Nutzung von Smartphones ist im Kontrollbereich des Flughafens verboten. Doch das kümmert einen Passagier, der mit einer Maschine aus London gelandet ist, offenbar wenig. Obwohl er ermahnt wird, telefoniert er einfach weiter. Zollbeamte begutachten in seinen Koffern verschiedene Mitbringsel, darunter wasserfeste Handschuhe und Unterwasserkameras. Und im Gepäck eines Reisenden aus der Schweiz interessieren sich die Grenzschützer für Uhren. Kann der Mann Rechnungen für die Zeitmesser vorweisen? In diesem Fall ist die Grenze von 430 Euro entscheidend.
(DMAX)





