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Ende November 2023 fällt einer Gruppe am ehemaligen Verler Bahnhof auf, dass einer von ihnen fehlt, der sonst eigentlich immer da ist: Ralf L.! Als er auch den nächsten Tag nicht auftaucht, melden Sozialarbeiter seines Wohnheims ihn als vermisst.
Monate nach Ralfs Verschwinden streiten sich zwei Männer. Alkohol ist im Spiel. Plötzlich erwähnt einer der beiden, Marek M. (Name geändert), dass er schon mal jemanden umgebracht hat. Sein Streitpartner ruft daraufhin die Polizei.
Marek M. führt die Polizeibeamten später sogar freiwillig zu seiner Wohnung und sagt, dass er eine Leiche in seiner Wohnung versteckt hat. Die Obduktion ergibt, dass es sich bei der Leiche um Ralf L. handelt. Seine Körperteile haben seit über einem Jahr in der Gefriertruhe gelegen.
Anfangs wird im Prozess sogar über Notwehr verhandelt. Das wäre ein Freispruch für Marek M. Dann kommt jedoch eine zweite Version des Tathergangs ans Licht. Ein einziger Satz verändert alles. Das Gericht spricht Marek M. schuldig wegen Mordes. Das Tatmerkmal der Verdeckungsabsicht ist erfüllt. Das Strafmaß: lebenslänglich.
Host Florian möchte wissen: Wie kann es passieren, dass ein einziger Satz das gesamte Urteil verändert? Dafür spricht er mit Guiskard Eisenberg, Richter am Landgericht Bielefeld, und Damien Nippen, Strafrechtler an der Uni Köln.
Monate nach Ralfs Verschwinden streiten sich zwei Männer. Alkohol ist im Spiel. Plötzlich erwähnt einer der beiden, Marek M. (Name geändert), dass er schon mal jemanden umgebracht hat. Sein Streitpartner ruft daraufhin die Polizei.
Marek M. führt die Polizeibeamten später sogar freiwillig zu seiner Wohnung und sagt, dass er eine Leiche in seiner Wohnung versteckt hat. Die Obduktion ergibt, dass es sich bei der Leiche um Ralf L. handelt. Seine Körperteile haben seit über einem Jahr in der Gefriertruhe gelegen.
Anfangs wird im Prozess sogar über Notwehr verhandelt. Das wäre ein Freispruch für Marek M. Dann kommt jedoch eine zweite Version des Tathergangs ans Licht. Ein einziger Satz verändert alles. Das Gericht spricht Marek M. schuldig wegen Mordes. Das Tatmerkmal der Verdeckungsabsicht ist erfüllt. Das Strafmaß: lebenslänglich.
Host Florian möchte wissen: Wie kann es passieren, dass ein einziger Satz das gesamte Urteil verändert? Dafür spricht er mit Guiskard Eisenberg, Richter am Landgericht Bielefeld, und Damien Nippen, Strafrechtler an der Uni Köln.
(WDR)
Länge: ca. 22 min.






