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Sind die verdächtigen Strukturen auf dem Röntgenbild auf nicht angemeldete oder verbotene Gegenstände zurückzuführen? Der Zoll untersucht am Hafen von Ambarli die Ladefläche eines Planenaufliegers. Das Fahrzeug hat Möbelstücke geladen. Und am Flughafen Sabiha Gökçen wird ein Passagier zur Kontrolle gebeten, der mehrere Kartons mit sich führt, deren Inhalt als "zerbrechlich" gekennzeichnet ist. Darin befinden sich Einzelteile von Kristallleuchten aus London im Wert von rund 17.000 Pfund. Für die Einfuhr als Reisegepäck sind solche Waren nicht zugelassen.
(DMAX)





