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Nach jahrelangerpolitischer Auseinandersetzung hat Frankreich ein “Recht auf Sterbehilfe” für todkranke Menschen eingeführt. Es ermöglicht es Ärzten, in letzter Instanz das Leben unheilbar kranker Patienten zu beenden. Dafür muss allerdings eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt ähnliche Regelungen. Andere Länder hingegen verbiete jede Art von Sterbehilfe.
(arte.tv)
Länge: ca. 5 min.




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