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Bereits scheint vorgesorgt: Noch bevor sich Wölfe und Bären nach ihrer Ausrottung vor mehr als hundert Jahren tatsächlich in der Schweiz wieder etabliert haben, hat die Politik bereits beschlossen, dass die sogenannten Grossraubtiere dann "reguliert" werden können, wenn ein Kanton nach seiner Einschätzung zu hohe "Schäden" an jagdbaren Wildtieren oder an Haustieren erleidet. Dazu müsste die Schweiz zwar aus dem europäischen Artenschutzabkommen, der sogenannten Berner Konvention, austreten, denn beide Fleischfresserarten sind europaweit streng geschützt. Doch das Parlament hat dies grundsätzlich beschlossen.
(SRF)