Nachdem ein brennendes Schiff mitten in Skagerak gestrandet ist, stehen die Behörden in Dänemark, Norwegen und Schweden plötzlich vor einem grenzüberschreitenden Mordfall.
Nachdem ein brennendes Schiff mitten in Skagerak gestrandet ist, stehen die Behörden in Dänemark, Norwegen und Schweden plötzlich vor einem grenzüberschreitenden Mordfall.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
Nachdem ein brennendes Schiff mitten in Skagerak gestrandet ist, stehen die Behörden in Dänemark, Norwegen und Schweden plötzlich vor einem grenzüberschreitenden Mordfall.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
Nachdem ein brennendes Schiff mitten in Skagerak gestrandet ist, stehen die Behörden in Dänemark, Norwegen und Schweden plötzlich vor einem grenzüberschreitenden Mordfall.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.
In einer kalten und klaren Osternacht am 6. April 1990 verlässt das Kreuzfahrtschiff Scandinavian Star Oslo und segelt mit 383 Passagieren und 99 Besatzungsmitgliedern in Richtung Frederikshavn.