In den vermutlich letzten NS-Prozessen der Geschichte standen in den vergangenen Jahren ehemalige SS-Männer wie John Demjanjuk, Oskar Gröning, Johann R. und Bruno Dey wegen ihrer Mittäterschaft an den Verbrechen in deutschen Konzentrationslagern vor Gericht. Viele Jahrzehnte zu spät, denn lange Zeit scheiterte die deutsche Justiz an der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Es galt die Rechtsauffassung, dass die jeweilige Schuld nur durch einen individuellen Tatnachweis an einer einzelnen Tötungshandlung zu beweisen sei. Die Justiz konnte somit dem wahren Umfang der Massenverbrechen des Nationalsozialismus nicht gerecht werden. Fast 20 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, in denen die Alliierten prominente Mitglieder der politischen, militärischen, juristischen und wirtschaftlichen Führung des nationalsozialistischen Regimes verurteilten, wurde 1963 zum ersten Mal vor einem deutschen Gericht der Massenmord in Auschwitz zur Anklage gebracht. Der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) klagte die Verbrechen mit einem neuen Ansatz an. Dieser besagt, dass "...jeder SS- Angehörige in Auschwitz, vom Wachmann bis zum Buchhalter, der an dieser Mordmaschine hantierte, der Mitwirkung am Mord schuldig (ist), was immer er tat". Fritz Bauer forderte somit, auch diejenigen ehemaligen SS-Männer als Mittäter zu ahnden, denen im Einzelfall keine konkrete Tötungshandlung bewiesen werden konnte, die aber die grauenhaften Verbrechen durch ihre Tätigkeit im Lager mit unterstützten und die sich dem nicht verweigert haben. Dieser Ansatz konnte sich in der deutschen Justiz aber nicht durchsetzen. Und es kam, trotz der umfassenden Erkenntnisse zu dem industrialisierten und arbeitsteiligen Massenmord und zu den mutmaßlichen Tätern, nicht zu einer Prozessflut - die Strafverfolgung von NS-Verbrechern ging sogar während der folgenden Jahrzehnte zurück. Es dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert, bis die Justiz auf Fritz Bauers Rechtsauffassung zurückgriff, um die noch ungesühnten NS-Verbrechen endlich aufzuarbeiten. In der Zwischenzeit waren viele Menschen, die an der Tötungsmaschinerie des nationalsozialistischen Deutschlands beteiligt waren, der Strafverfolgung entgangen. Erst heute stehen in Folge der veränderten Rechtsauffassung frühere SS-Leute vor Gericht, die längst im Greisenalter sind. Sie werden nach Jugendstrafrecht verurteilt - waren sie doch zum Tatzeitpunkt erst 18 oder 19 Jahre alt. Die Nebenkläger in diesen Prozessen, die letzten KZ-Überlebenden, sind ebenfalls hochbetagt und kommen aus der ganzen Welt, um gegen jene Männer auszusagen, die zumindest Beihilfe zu den ungeheuerlichen Morden der NS-Zeit geleistet hatten und somit Teil der industrialisierten Massenmordmaschine waren. Vor allem aber geht es den Opfern darum, endlich ihre Geschichte vor Gericht zu erzählen und auch gehört zu werden.
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Die KZ-Stutthof Überlebende Roza Bloch sagt beim Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno Dey am Landgericht Hamburg (2019) aus. - Zeugin Roza Bloch (2.v.l.), Rechtsanwalt Stefan Lode (l.), Vorsitzende Richterin Meyer-Göring (hinten, rechts) und der Angeklagte Bruno Dey (links, Foto verpixelt).
Projektion vom ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) im Frankfurter Römer (damaliger Verhandlungsort). Gerhard Wiese (ehem. Staatsanwalt vom Auschwitz-Prozess), vorne rechts, im Gespräch mit Prof. Dr. Helmut Fünfsinn (ehem. Hessischer Generalstaatsanwalt), links.
Fritz Bauer, ehemaliger Hessischer Generalstaatsanwalt, der unermüdlich die juristische Strafverfolgung von NS-Verbrechen vorantrieb, u.a. mit dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess.
Im Dokumentarfilm erklären Staatsanwälte und Staatanwältinnen, Juristinnen und Juristen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sachverständige, wie sich ein neues Prinzip der Rechtsauffassung in Deutschland etablieren konnte. Mit aufrüttelnden und bewegenden Zeitzeugenberichten von Überlebenden des Konzentrationslagers „Stutthof“ offenbart der Film nicht nur eine komplexe, faszinierende Geschichte darüber, warum es so lange dauerte, bis die Gerechtigkeit ihren Weg in die deutschen Gerichte fand – er veranschaulicht anhand des vielleicht letzten rechtskräftigen Urteils gegen NS-Verbrechen auch eindrucksvoll die wegbereitende Bedeutung der heutigen Urteile als Anerkennung für die Opfer und als Mahnung für die Zukunft. - KZ-Stutthof Gedenkstätte in der Nähe von Danzig. Insgesamt wurden ungefähr 110 000 Menschen nach Stuffhof und in dessen Außenlager deportiert, mindestens 65 000 von ihnen starben dort.