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Ich hab es nicht gewollt - Anatomie eines Mordfalles
D, 2002
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Filminfos
Die hübsche 19-jährige Studentin Melanie wird in einer Großstadt-Diskothek von einem jungen Mann angesprochen. Zwei Tage später findet man die Leiche der jungen Frau auf einer Mülldeponie. Die Polizei ermittelt unter Hochdruck und nimmt bald einen Verdächtigen fest: Armin Sperr, ein junger, eher unscheinbarer Angestellter wird in Untersuchungshaft genommen und fällt in den ersten Verhören als psychisch gestört auf.
Der Mordfall gerät sofort in die Schlagzeilen und sorgt im Umfeld des bevor-stehenden Strafprozesses für extremen populistischen Druck: Ein mediales Klima der „Strafwut“ um jeden Preis beeinträchtigt die Arbeit des Gerichts und der Gutachter von Anfang an. Höchststrafe-Forderungen für Armin Sperr stehen im Raum, noch ehe überhaupt geklärt ist, ob der Täter voll zurechnungsfähig oder psychisch krank ist.
Armin Sperr bekommt einen sehr jungen, unerfahrenen Pflichtverteidiger zugewiesen. Alexander Pohl. Der Vorsitzende Richter Dr. Voss bestellt einen routinierten psychiatrischen Gutachter, der ohne sorgfältige Anamnese ein Täter-Gutachten „nach Aktenlage“ erstellt. Das Gutachten attestiert Armin Sperr volle Schuldfähigkeit, so dass alles für die zu fordernde Höchststrafe vorbereitet ist.
Alexander Pohl empört das Gutachten, und er entschließt sich mit Unterstützung seines Mentors Dr. Römer dazu, dieses Gutachten anzufechten und die Ladung einer von der Verteidigung benannten angesehenen Gutachterin, Frau Dr. Gerlach, zu beantragen. Obwohl das Gericht zunächst ablehnt, gelingt es Alexander Pohl mit Entschlossenheit, Frau Dr. Gerlach durchzusetzen. Sie besucht mehrfach den inhaftierten Armin Sperr und stellt nach langen Gesprächen bei ihm eine schwere, krankhafte Persönlichkeitsstörung fest. Energisch und fundiert plädiert die Psychiaterin für eine therapeutisch begleitete Unterbringung Armin Sperrs in eine geschlossene Anstalt: Langzeittherapie statt einfacher Haft, um zu verhindern, dass der Angeklagte als potentieller Rückfalltäter zu früh und untherapiert wieder auf freien Fuß kommen könnte.
Doch Anklage und Gericht beharren auf dem Erstgutachten. Im Gerichtssaal kommt es zu Tumulten und offener Konfrontation. Alexander Pohl wird von emotionalisierten Zuschauern tätlich angegriffen. An Armin Sperr wird durch das Urteil ein Exempel statuiert: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Folge voller Zurechnungsfähigkeit.
Während der Inhaftierung muss Sperr sich über ein Jahr später einer medizinischen Behandlung unterziehen. Auf dem Weg ins Krankenhaus gelingt dem nicht therapierten Mörder die Flucht. Unerkannt lebt er unter uns.
Der Mordfall gerät sofort in die Schlagzeilen und sorgt im Umfeld des bevor-stehenden Strafprozesses für extremen populistischen Druck: Ein mediales Klima der „Strafwut“ um jeden Preis beeinträchtigt die Arbeit des Gerichts und der Gutachter von Anfang an. Höchststrafe-Forderungen für Armin Sperr stehen im Raum, noch ehe überhaupt geklärt ist, ob der Täter voll zurechnungsfähig oder psychisch krank ist.
Armin Sperr bekommt einen sehr jungen, unerfahrenen Pflichtverteidiger zugewiesen. Alexander Pohl. Der Vorsitzende Richter Dr. Voss bestellt einen routinierten psychiatrischen Gutachter, der ohne sorgfältige Anamnese ein Täter-Gutachten „nach Aktenlage“ erstellt. Das Gutachten attestiert Armin Sperr volle Schuldfähigkeit, so dass alles für die zu fordernde Höchststrafe vorbereitet ist.
Alexander Pohl empört das Gutachten, und er entschließt sich mit Unterstützung seines Mentors Dr. Römer dazu, dieses Gutachten anzufechten und die Ladung einer von der Verteidigung benannten angesehenen Gutachterin, Frau Dr. Gerlach, zu beantragen. Obwohl das Gericht zunächst ablehnt, gelingt es Alexander Pohl mit Entschlossenheit, Frau Dr. Gerlach durchzusetzen. Sie besucht mehrfach den inhaftierten Armin Sperr und stellt nach langen Gesprächen bei ihm eine schwere, krankhafte Persönlichkeitsstörung fest. Energisch und fundiert plädiert die Psychiaterin für eine therapeutisch begleitete Unterbringung Armin Sperrs in eine geschlossene Anstalt: Langzeittherapie statt einfacher Haft, um zu verhindern, dass der Angeklagte als potentieller Rückfalltäter zu früh und untherapiert wieder auf freien Fuß kommen könnte.
Doch Anklage und Gericht beharren auf dem Erstgutachten. Im Gerichtssaal kommt es zu Tumulten und offener Konfrontation. Alexander Pohl wird von emotionalisierten Zuschauern tätlich angegriffen. An Armin Sperr wird durch das Urteil ein Exempel statuiert: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Folge voller Zurechnungsfähigkeit.
Während der Inhaftierung muss Sperr sich über ein Jahr später einer medizinischen Behandlung unterziehen. Auf dem Weg ins Krankenhaus gelingt dem nicht therapierten Mörder die Flucht. Unerkannt lebt er unter uns.
(ZDF)
Versagen Justiz und forensische Psychiatrie im Umgang mit psychisch kranken Tätern? Spielt empörte Öffentlichkeit und Vergeltungsprinzip dabei eine Rolle? Über 3000 psychisch schwer kranke Täter sitzen derzeit in Deutschland wie normale Kriminelle im Gefängnis und könnten als potentielle Rückfalltäter irgendwann untherapiert wieder freikommen. In einem spannenden Justizdrama gestaltet der Münchner Anwalt, Autor und Regisseur Norbert Kückelmann („Abgetrieben“, „Alle haben geschwiegen“) anschaulich die Konflikte zwischen Justiz und Psychiatrie und zeigt präzise, warum das unpopuläre Plädoyer für professionelle Tätertherapie kein „Opfer verachtender“ Zynismus ist, sondern – im Gegenteil – der beste Weg auch zum Schutz der Opfer.
(ZDF)
Daten
Länge: ca. 88 min.
| Deutsche TV-Premiere | Fr, 26.07.2002 (arte) |
| Originalsprache: | Deutsch |
Kostenlose Start- und Streambenachrichtigung:
Cast & Crew
![Franziska Walser]()
![Fabian Busch]()
![Axel Sichrovsky]()
![Anna Brüggemann]()
![Christian Doermer]()
![Robert Giggenbach]()
![Elert Bode]()
![Jörg Hube]()
- Regie: Norbert Kückelmann
- Drehbuch: Dagmar Kekulé, Norbert Kückelmann, Thomas Petz
im Fernsehen
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