Der Krieg ist vorbei. Die Gräueltaten sind bekannt. Tausende Nazi-Offiziere versuchen aus dem Land zu fliehen, nach Südamerika. Sie glauben der Justiz zu entgehen. Die alliierten Mächte Großbritannien, Frankreich, die USA und Russland erklären sich bereit, alle noch lebenden Nazi-Parteifunktionäre Nazi-Parteifunktionäre für die von ihnen begangenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. In der Londoner Charta für die Nürnberger Prozesse vom August 1945 einigten sich die alliierten Staaten auf ein Prozess- und Gerichtssystem, in dem jedes Land durch einen Richter vertreten sein sollte. Man einigte sich auf drei Hauptanklagepunkte, mit denen die Nazifunktionäre konfrontiert werden sollten. Der Prozess sollte der Weltöffentlichkeit die Schrecken des NS-Regimes vor Augen führen. Doch drei der meistgesuchten Nazis waren bereits geflohen: Rudolf Höß, Adolf Eichmann und Josef Mengele. Drei Männer, die einige der schlimmsten Verbrechen des Regimes begangen hatten.
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