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Urteil: Böhmermanns Schmähgedicht bleibt größtenteils verboten
Es mittlerweile mehr als zwei Jahre her, seit Jan Böhmermann in seinem
Bereits am 10. Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass weite Teile des Schmähgedichts von Böhmermann verboten werden und nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Damit gab das Gericht der Klage Erdogans teilweise Recht. Er müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten.
Dem türkischen Präsidenten war dies allerdings nicht genug: Er legte Berufung ein, weil er erzielen wollte, dass das komplette Gedicht verboten wird. Böhmermann legte seinerseits ebenfalls Berufung ein - mit dem Ziel, dass das gesamte Schmähgedicht weiter verbreitet werden darf. Das OLG lehnte mit seiner heutigen Entscheidung sowohl die Berufung Böhmermanns als auch die Erdogans ab."Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist", erklärte das OLG. Es fehle an der nötigen Schöpfungshöhe. "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht."
Leserkommentare
User_567324 schrieb am 17.05.2018, 01.11 Uhr:
Unterirdischer Schulhofhumor für 15jährige. Einfach nur peinlich und schlecht, seine Quoten wie seine Inhalte. Harald Schmidt für Arme.Mantis schrieb am 16.05.2018, 10.19 Uhr:
Ein logisches Urtei. Nachvollziebar. Beleidungen dieser Art haben nichts mit Kunst zu tun.Fernsehschauer schrieb am 15.05.2018, 18.24 Uhr:
Manchmal liebe ich doch die deutschen Gerichte. Auch wenn Böhmermann Fanboys das weiter toll finden und es ihrer Meinung nach unter "Satire - Meinungsfreiheit" fällt, hab ich gleich gewusst das es eine Beleidigung ist...
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