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Medienhüter beanstanden erneut die SKL-Show im Vierten
(21.03.2012, 15.26 Uhr)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat über mehrere Verstöße gegen Werberichtlinien entschieden. Betroffen sind die Sender Das Vierte, Sat.1 und Nickelodeon.
Im November 2011 hatte Das Vierte bereits zum zweiten Mal die
Der werbliche Charakter der Sendung zeigt sich nach Ansicht der Medienhüter unter anderem dadurch, dass jeder Kandidat, der an der Show teilnehmen will, zuvor ein SKL-Los besitzen muss. Auch sei die SKL 26 Mal in der Moderation erwähnt, Logo und Lotterielos der SKL mehr als 200 Mal eingeblendet worden. Die ZAK hat die abermalige Übertragung im Vierten jetzt erneut beanstandet und eine zukünftige Ausstrahlung untersagt. Von dieser Maßnahme ließ sich Das Vierte allerdings schon beim ersten Mal nicht beeindrucken und kündigt für den 28. April bereits die dritte Ausgabe an.
Einen Verstoß gegen das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Werbung sowie gegen das Trennungsgebot sah die Kommission im Sat.1-Programm. In den Sendungen
Eine Beanstandung kassierte außerdem Nickelodeon. Der Kindersender hatte
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