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Medienhüter beanstanden erneut die SKL-Show im Vierten

von Michael Brandes in Mediennews
(21.03.2012, 15.26 Uhr)
Verstöße gegen Werberichtlinien auch bei Sat.1 und Nickelodeon
Das Vierte
Medienhüter beanstanden erneut die SKL-Show im Vierten/Das Vierte

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat über mehrere Verstöße gegen Werberichtlinien entschieden. Betroffen sind die Sender Das Vierte, Sat.1 und Nickelodeon.

Im November 2011 hatte Das Vierte bereits zum zweiten Mal die  "Show zum Tag des Glücks" übertragen, in der für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) geworben wird. Im vergangenen Jahr wurde die Ausstrahlung der Show nachträglich von der Kommission beanstandet, da gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen worden sei. Bereits im Juli 2008 hatte die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) zuvor RTL die weitere Ausstrahlung der damaligen  "5 Millionen SKL Show" mit Günther Jauch untersagt.

Der werbliche Charakter der Sendung zeigt sich nach Ansicht der Medienhüter unter anderem dadurch, dass jeder Kandidat, der an der Show teilnehmen will, zuvor ein SKL-Los besitzen muss. Auch sei die SKL 26 Mal in der Moderation erwähnt, Logo und Lotterielos der SKL mehr als 200 Mal eingeblendet worden. Die ZAK hat die abermalige Übertragung im Vierten jetzt erneut beanstandet und eine zukünftige Ausstrahlung untersagt. Von dieser Maßnahme ließ sich Das Vierte allerdings schon beim ersten Mal nicht beeindrucken und kündigt für den 28. April bereits die dritte Ausgabe an.

Einen Verstoß gegen das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Werbung sowie gegen das Trennungsgebot sah die Kommission im Sat.1-Programm. In den Sendungen  "Anna und die Liebe" und  "K 11 - Kommissare im Einsatz" wurde ein Werbelogo eingesetzt, das den Beginn der Werbeunterbrechung markieren soll. Die Übergänge waren jedoch so fließend, dass die optische und akkustische Unterscheidung von Werbung und redaktionellem Inhalt nicht deutlich genug erkennbar war.

Eine Beanstandung kassierte außerdem Nickelodeon. Der Kindersender hatte  "Dora" mit einem knapp sechsminütigen Werbeblock unterbrochen. Nickelodeon räumte den Verstoß ein und gab an, die Werbung sei irrtümlich programmiert worden. Sendungen für Kinder dürfen im deutschen Fernsehen grundsätzlich nicht durch Werbung unterbrochen werden.


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