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ZDF lehnt Wahlwerbespot von 'Die Partei' ab
(19.05.2014, 15.32 Uhr)

Das ZDF hat aus inhaltlichen Gründen die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots für 'Die Partei' abgelehnt. Beim eingereichten Spot handele es sich nicht um Wahlwerbung, teilte der ZDF-Justitiar dem Bundesvorsitzenden Martin Sonneborn, der nebenbei für die
Zur Europawahl am 25. Mai stehen der 'Partei' jeweils zwei Sendetermine im Ersten und im ZDF zu. Nachdem die ersten drei Spots recht geräuschlos über den Sender gingen, konnte sich das ZDF mit dem vierten Zweiminüter nicht anfreunden. Zu sehen sind darin Titelblätter des Satiremagazins 'Titanic', darunter das umstrittene Papst-Cover ("Die undichte Stelle ist gefunden!") sowie in Anspielung auf den Fall Edathy die Titelzeile "Damit sie keiner mehr schaut: Markus Lanz moderiert jetzt Kinderpornos!".
Das ZDF wies den Spot zurück, da es sich "inhaltlich in seinem entscheidenen Aussagegehalt nicht um Wahlwerbung" handele. Stattdessen werde der Spot "in rechtsmissbräuchlicher Weise genutzt, um im wesentlichen Wirtschaftswerbung für die Zeitschrift Titanic zu transportieren". Zudem werden durch die Einblendung der Titanic-Cover Papst Johannes Paul II. und Markus Lanz "gezielt in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt".
In einer gemeinsamen Stellungnahme wiesen 'Titanic' und 'Partei' das ZDF auf seine Papst-Verwechslung hin. Das Cover zeige nicht Johannes Paul II., sondern Papst Benedikt XVI., der zudem eine Klage gegen das Cover zurückgezogen habe. Markus Lanz habe bisher keine Anzeige erstattet, daher sei das im Spot gezeigte Titelbild "nicht justiziabel". Im Falle rechtswidriger Wirtschaftswerbung sei die 'Partei' dagegen gern bereit, "den Spot der gängigen Schleichwerbepraxis des öffentlich-rechtlichen Fernsehens" anzupassen.
Obwohl der Spot, der in seiner ursprünglichen Fassung auf YouTube zu sehen ist, noch einmal überarbeitet wurde, verweigert das ZDF auch die Ausstrahlung der Neufassung. Die vom Sender beauftragte Kanzlei begründet die Ablehnung damit, dass "die bloße Verpixelung und Überspielung der Nennung des Namens 'Titanic' den dominanten Charakter des Spots als Wirtschaftswerbung" nicht verändern würde. Zudem enthalte der Spot noch immer Beleidungen gegen Lanz und den Papst. Für 'Partei'-Anwalt Tim C. Werner ist die Rechtsauffassung des ZDF "absolut unbehaltbar". Der Sender verletze "vorsätzlich und ohne jegliche Rechtsgrundlage die verfassungsgechtlich garantierten Rechte der Partei".
"Der Eindruck eines dominanten Charakters der Wirtschaftswerbung ergibt sich nur, weil der Wahlwerbespot sich eines für ZDF-Zuschauer gewohnten und verständlichen Vorbilds bedient: der Werbung der 'Apotheken-Umschau', kommentiert 'Titanic'-Chefredakteur Tim Wolff den satirischen Hintergrund. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit den Mainzern will die 'Partei' allerdings verzichten, "damit das ZDF nicht weiterhin Rundfunkgebühren verschwendet, indem es teure Anwaltsfirmen beauftragt". Ausgestrahlt werden sollte der Spot am Dienstag (20.5.) um 17.00 Uhr. Es bleibt abzuwarten, auf welche Inhalte sich beide Seiten bis dahin einigen.
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Leserkommentare
User 375539 schrieb am 23.05.2014, 19.52 Uhr:
somt ist klar und unwählbar: die partei ...welche Partei ?..ach ja: "die" .
linkin_park schrieb via tvforen.de am 20.05.2014, 11.17 Uhr:
Achso, der Informationsgehalt der Spots anderer Parteien ist natürlich viel, viel größer....
kleinbibo schrieb via tvforen.de am 20.05.2014, 02.41 Uhr:
Wie, in der Domstadt Mainz kann man die Päpste nicht auseinanderhalten?
Raisuli schrieb am 19.05.2014, 16.18 Uhr:
Richtig so, der Sonneborn ist doch unerträglich.
michaell schrieb via tvforen.de am 19.05.2014, 15.41 Uhr:
Ach so. Gegen Flüchtlinge und andere Gruppen darf man hetzen, wie in den Spots der NPD und anderer rechter Knaller, aber Spott über Markus Lanz - da ist nun wirklich Schluß, das geht nun wirklich zu weit. Schön, dass das ZDF das klargestellt hat.
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