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Die Baustelle lärmt vor der Tür ab 7.00 Uhr morgens, im Schlafzimmer bildet sich Schimmel und der Nachbar übt die halbe Nacht auf seinem Schlagzeug. In Zeiten von Mietwohnungsmangel ist ein sofortiger Auszug keine Option. Um Abhilfe zu schaffen, ist eine Mietminderung oft die einzige Option. Wie aber setzt man eine solche beim Vermieter durch? Was gilt es zu beachten und vor allem, wieviel darf gemindert werden? Unser Experte Gilbert Häfner, Präsident des Landgerichts Dresden, klärt Sie über Ihre Rechte als Mieter auf.
(mdr)
Länge: ca. 45 min.